Krankenversicherung für Studenten

Studenten sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei den Eltern kostenfrei mitversichert, sofern diese der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören und der Studierende regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden (bei überwiegender Arbeit am Wochenende erhöht sich die erlaubte Stundenzahl auf 25) arbeitet und das Arbeitseinkommen im Durchschnitt monatlich 400 Euro nicht übersteigt. Ein abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst verlängert die Zeit der Familienversicherung ebenso wie ein absolviertes Soziales Jahr.

Vom 25. bis zum 29. Lebensjahr erfolgt eine Versicherung bei gesetzlichen Krankenkassen zu einem günstigen Tarif, der bei allen Kassen gleich ist. Private Krankenkassen bieten spezielle Studententarife an, die nur unwesentlich höher sind als der Tarif der gesetzlichen Krankenkasse, allerdings auch nur geringfügig bessere Leistungen anbieten.

Ab dem 30. Lebensjahr bzw. ab dem 15. Fachsemester entfällt der Sondertarif für Studierende. Verlängerungen werden zum einen unter den gleichen Bedingungen gewährt wie beim Anspruch auf Familienmitversicherung; zum anderen bei einer Schwangerschaft oder aus wichtigen Gründen, wobei der Krankenkasse ein breiter Ermessenspielraum zur Verfügung steht.

Es gibt dann die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Student wählt eine private Versicherung. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen und somit als Arbeitnehmer versichert zu sein.

Hierdurch entfällt zwar ebenfalls die Befreiung der Nebentätigkeit von der Arbeitslosenversicherung; jedoch muss dann auch nicht mehr auf eine Arbeitszeitbeschränkung geachtet werden. In vielen Fällen bietet diese Lösung eine finanzielle Besserstellung gegenüber der Selbstversicherung.

Bei der Auswahl der Krankenkasse sind Unterschiede im Service-Angebot ebenso zu beachten wie geringe Differenzen in den angebotenen Gesundheitsleistungen. Wer im Bedarfsfall einen persönlichen Kontakt wünscht, wählt eine Kasse, die über eine Geschäftsstelle in der Nähe seines Wohnortes verfügt.

Wer Naturmedizin befürwortet, entscheidet sich für eine Krankenkasse, welche die Kosten dieser Behandlungsform erstattet, wobei bei gesetzlichen Kassen eine Beschränkung auf bestimmte Behandlungsformen bei hierfür zugelassenen Krankheiten besteht.

Auch für Studierende kann es sinnvoll sein, bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse für bestimmte Sonderfälle private Zusatzverträge abzuschließen. Minimalstandard ist eine Auslandskrankenversicherung; nützlich eine Zahnzusatzversicherung.

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