Studienplatz einklagen
Da immer mehr Menschen studieren wollen und die Universitäten sich daher mit
immer weiter wachsenden Bewerberzahlen konfrontiert sehen, ist eine Ablehnung
durch die ZVS (Zentrale Vergabestelle der
Studienplätze) heute weniger eine Ausnahme als vielmehr eine stetig
wiederkehrende Regel.
Gerade in den NC-Fächern wie Medizin oder Jura kommt es immer häufiger vor, dass
Studienbewerber ein Schreiben erhalten, dass sie auf einer Warteliste geführt
werden und diese dann teilweise mehrere Jahre auf einen Platz warten müssen.
Hiermit muss man sich allerdings nicht zufrieden geben - ganz im Gegenteil - es
empfiehlt sich, in jedem Fall gegen eine solche Entscheidung vorzugehen. Bevor
es soweit ist, sollte man sich jedoch für ein solches Vorgehen anwaltliche Hilfe
holen, da viele Formalitäten zu beachten sind, wenn man sich an einer Uni
einklagen möchte.
Das Stichwort der Einklagenden heißt "Kapazitätsklage". An den meisten Unis
werden Plätze nicht besetzt, bzw. die Uni hält sich für ausgebucht, ist sie aber
objektiv vielleicht nicht. Mit einer Kapazitätsklage wird die Uni gezwungen
offen zu legen, wie ihre Berechnungen der freien Plätze aufgebaut sind.
In vielen Fällen entscheiden die Gerichte dann, dass auch noch weitere Bewerber
angenommen werden müssen, weil die Kapazitäten objektiv noch nicht erschöpft
sind. Wenn man nun eine solche Klage geführt hat, bekommt man meist auf einen
Platz zugeteilt. An einigen Unis werden die Kläger dann der Reihe nach
zugelassen, in anderen Fällen entscheidet das Gericht darüber, welcher Kläger an
welcher Position in der Uni eingeschrieben wird.
Die Erfolgsaussichten einer solchen Kapazitätsklage sind in den letzten Jahren
stetig gestiegen, grundsätzlich ist es aber gut, wenn sich nicht so viele
Studenten in spé einklagen - die Chancen der anderen Studenten steigen dadurch
immens.
Wenn sich beispielsweise an einer Uni 1000 Studenten für ein Fach einklagen
wollen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass es alle schaffen. Wenn es jedoch nur
20 sind, steigen die Chancen drastisch.
URL des Artikels: http://eurogrube.de/ausbildung-beruf-karriere/studienplatz-einklagen.htm