Arbeitstage bei der Steuererklärung berechnen

Unter anderem benötigt man für die Steuererklärung die Zahl der Arbeitstage. Diese fällt jedes Jahr ganz unterschiedlich aus, was darin begründet ist, dass Feiertage auch mal auf einen Samstag oder Sonntag fallen können.

Abweichungen ergeben sich auch in den unterschiedlichen Bundesländern, da manche Bundesländer mehr und andere weniger Feiertage haben. Des weiteren muss man zwischen Arbeitnehmern, die auch am Wochenende arbeiten müssen und solchen, die nur an Werktagen arbeiten, unterscheiden. Bei der Steuererklärung muss man zudem nicht nur die Urlaubstage von den Arbeitstagen abziehen, sondern auch die tatsächlichen Krankheitstage.

Im Regelfall geht man von 257 Arbeitstagen pro Jahr aus, wenn man nicht am Wochenende arbeiten muss. 307 Tage sind es, wenn ein Wochenenddienst vorgesehen ist. Die Feiertage, die abgezogen werden müssen, bewegen sich im Schnitt bei neun Tagen.

Abweichungen bei den Arbeitstagen können immer wieder vorkommen, allerdings erkennt das Finanzamt 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr in der Regel problemlos an. Manchmal streichen die Finanzämter die vermeintlichen Arbeitstage zusammen, weil die Sachbearbeiter z.B. glauben, dass Lehrer nicht täglich zur Schule müssen. Auch bei Arbeitnehmern, deren Betrieb geschlossen hat, kann es Streichungen geben.

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