ICSI Behandlung

Die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ISCI) ist ein Verfahren der künstlichen Befruchtung, welches speziell für solche Paare entwickelt wurde, bei denen die Kinderzeugung aufgrund mangelnder Spermienqualität, unzureichender Spermienzahl oder eingeschränkter Spermienbeweglichkeit aussichtslos bzw. eher unwahrscheinlich ist.

In vielen Fällen wird die ICSI allerdings erst angewandt, wenn so genannte vorangegangene "In-vitro-Fertilisations"- Versuche oder "Insemination" erfolglos geblieben sind. Bei der so genannte Azoospermie, bei der überhaupt keine Spermien im männlichen Ejakulat nachgewiesen werden können, kommt ebenfalls eine ICSI in Frage, indem Spermienzellen mit Hilfe eines mikrochirurgischen Eingriffs aus dem Hoden- oder Nebenhodengewebe entnommen und für die ICSI- Behandlung verwendet werden.

Das Prinzip der ICSI ist relativ unkompliziert und ähnelt dem Verfahren der In-vitro-Fertilisation (IVF). Der einzige Unterschied besteht darin, dass die weibliche Eizelle "in die Situation" gebracht wird, sich "ohne Auswahl" von nur einem einzigen Samenfaden befruchten zu lassen.

Dabei wird die Eizelle zunächst unter Verwendung einer dicken Glaskanüle fixiert. Anschließend wird unter dem Mikroskop mit Hilfe einer sehr feinen Pipette das zuvor ausgewählte und isolierte Spermium direkt in die Eizelle injiziert. Die aus der Befruchtung entstandenen Embryonen werden abschließend, wie bei der IVF, zurück in die Gebärmutter der Frau transferiert.

Studien haben ergeben, dass das Missbildungsrisiko für die durch die ICSI erzeugten Kinder gegenüber normal gezeugten Kindern nur geringfügig höher ist (circa 0,2-0,7%). Diese äußerst erfreulichen Ergebnisse führten ebenfalls dazu, dass die Kosten für eine ICSI Behandlung seit einigen Jahren von den Krankenkassen teilweise oder sogar komplett übernommen werden.

Allerdings existieren sowohl strafrechtlich relevante Regelungen wie z.B. das Embryonengesetz, als auch gewisse Vorraussetzungen seitens der Ärzte und der Paare, die mit der ICSI-Therapie einhergehen. Da in den Medien immer öfter Skandale aufgedeckt werden, die mit Ärzten ohne notwendige Zulassung zu tun haben, sollten Paare mit dem Wunsch einer ICSI-Behandlung die Zulassung und die nötige Zusatzausbildung zur Anerkennung als “Arzt für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie” bei der Wahl ihres Arztes berücksichtigen.

Auf der anderen Seite gibt es festgelegte Vorraussetzungen, welche die Paare im Falle einer ICSI erfüllen müssen. Beispielsweise müssen die Paare verheiratet sein und dürfen keinen positiven HIV- Status aufweisen. Des Weiteren muss bei den Frauen unter anderem Rötelnimmunität nachgewiesen werden. Des weiteren dürfen interessierte Frauen noch nicht ihr 40. Lebensjahr vollendet haben. Diese und weitere Bestimmungen sind für die Durchführung einer ICSI-Behandlung rechtlich festgelegt.

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