Verein gründen

Ob Fußball, Kaninchen, Tauben oder Briefmarken - für so gut wie jede Leidenschaft gibt es in Deutschland einen Verein, in dem Menschen aller Altersgruppen zusammenkommen können, um sich über ihr Hobby auszutauschen. Vereine verleihen ihren Mitgliedern ein ganz besonderes Zugehörigkeitsgefühl, stärken den Gemeinschaftssinn und stellen einen Zufluchtsort für die unsinnigsten Fanlieben dar. Wie aber gründet man einen Verein? Was muss man beachten und welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Erforderlich für die Gründung eines Vereins ist in jeden Fall eine Mindestanzahl von sieben Mitgliedern. Der Verein muss für eine gewisse Dauer und zu einem gewissen Zweck gegründet werden. Sein Fortbestehen darf nicht vom Wechsel der Mitglieder abhängig sein. Für die Vertretung des Vereins muss ein Vorstand gewählt werden.

Gründet man einen Verein, so muss dieser in das Vereinsregister eingetragen werden. Hierfür muss ein Name festgelegt werden, der auf jeden Fall den Zusatz "e. V." enthalten muss. Wichtig ist auch die Formulierung einer Vereinssatzung, außerdem muss eine Gründerversammlung, mit mindestens sieben Teilnehmern, durchgeführt werden. Diese muss protokolliert werden. Die Vereinssatzung muss den Vereinsnamen und -sitz, die Regelung zur Eintragung des Vereins, den Vereinszweck, den Ein- und Austritt von Mitgliedern, die Mitgliedsbeiträge, die Protokollierung, die Bildung des Vorstandes sowie Zeit und Ort der Mitgliederversammlung enthalten.

Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit, d. h. dass er zu einer eigenen juristischen Person wird und eigene Rechte und Pflichten besitzt und Fördermittel beantragen kann. Dabei ist es dem Verein möglich, ein eigenes Vermögen zu bilden. Die Mitglieder haften nicht für Vereinsschulden, diese werden aus dem Vereinsvermögen bestritten. Der Verein kann auch im eigenen Namen klagen und verklagt werden.

Die Gründung eines Vereins ist nicht kostenpflichtig. So werden eine Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung, eine Registergebühr für die Eintragung beim Amtsgericht und für die Bekanntmachung der Eintragung fällig. Diese Kosten liegen insgesamt zwischen 75 und 120 Euro.

Nicht zu vergessen ist, dass der Verein steuerpflichtig wird, sobald er wirtschaftliche Ziele verfolgt. Zudem ist eine Buchhaltung notwendig, um Rechenschaft gegenüber dem Finanzamt und der Mitgliederversammlung ablegen zu können.

Vor der Gründung eines Vereins empfiehlt es sich, dass man sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt, zum Beispiel indem man entsprechende Lektüre liest oder sorgfältig im Internet recherchiert. Auch das direkte Nachfragen beim örtlichen Vereinsregister kann hilfreich sein und offene Fragen im Vorfeld klären. Hat man sich die notwendigen Informationen eingeholt und verinnerlicht, so steht einer erfolgreichen Gründung eines eigenen Vereins nichts mehr im Wege.

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