Mietkautionskonto

In fast jeder Wohnungsanzeige steht ein Hinweis auf eine zu hinterlegende Kaution bei der Wohnungsmiete. Doch wie genau funktioniert die Abwicklung mit der Mietkaution? Wer bekommt das Geld, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird und wer bekommt die Zinsen für das Geld? Muss ich dem Vermieter das Geld geben und kann dieser darüber dann verfügen? Ihnen als Mieter oder Vermieter einer Wohnung drängen sich bestimmt auch diese Fragen auf.

Die Lösung und die Antworten für die oben genannten Fragen und der damit zusammenhängenden Probleme ist das Mietkautionskonto. In der Vergangenheit hat sich das Mietkautionskonto unter Mietern und Vermietern sehr bewährt. Doch was genau ist ein Mietkautionskonto und wie funktioniert es?

Ein Mietkautionskonto ist in der Regel ein gewöhnliches Sparbuch mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten ein Mietkautionskonto zu eröffnen:

Möglichkeit 1

Das Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters.

Bei der Eröffnung eines Mietkautionskontos auf den Namen des Vermieters ist der Vermieter verpflichtet, den im Mietvertrag vereinbarten Kautionsbetrag auf ein Sparbuch verzinslich anzulegen. Bei der Kontoeröffnung wird in das Buch der Vermerk „wegen Mietkaution" eingetragen.

Dies hat den Grund, dass der Mieter während der Mietzeit nicht einfach über das Geld verfügen kann. Wirtschaftlich verfügungsberechtigt ist der Vermieter. Wichtig ist auch, dass der Freistellungsauftrag bei einem Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters nicht beachtet wird. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Möglichkeit 2:

Das Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters.

Der Mieter eröffnet ein Mietkautionskonto auf seinen Namen. Im Sparbuch wird der Zusatz „Mietkautionskonto" vermerkt. Auch der komplette Name und die Anschrift des Vermieters werden in den Unterlagen vermerkt. Das Sparguthaben wird anschließend an den Vermieter verpfändet, sodass er allein verfügungsberechtigt ist. Der Vermieter kann jedoch erst nach Ablauf von vier Wochen über das Guthaben verfügen. Außerdem wir der Vermieter vorher informiert, damit er unrechtmäßige Verfügungen verhindern kann. Auch in diesem Fall stehen dem Mieter die Zinsen zu.

Für den Mieter stellt daher eindeutig das Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters die bessere Lösung dar. Ein Vermieter kann nicht ohne weiteres über das Geld verfügen, da der Mieter vorher informiert wird. In den meisten Fällen drängt der Vermieter jedoch auch auf Eröffnung des Kontos durch den Mieter, da es für ihn weniger Aufwand bedeutet.

Wichtig für Sie als Mieter ist, dass ein Vermieter nicht ohne Grund über das Geld verfügen darf. Wenn während der Mietzeit keine Beanstandungen oder Schäden an der Wohnung festgestellt wurden, so haben Sie Anspruch auf die volle Rückzahlung Ihres Geldes. Viele Banken weigern sich inzwischen ein Mietkautionskonto zu eröffnen. Echte Alternativen sind jedoch noch nicht auf dem Markt.

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