Privatinsolvenz

Gerade in der heutigen Wirtschaftslage können viele Haushalte ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Hinzu kommen noch die ständig steigenden Energiekosten, sodass zum Lebensunterhalt nicht mehr viel Geld übrig bleibt. Aber auch die Arbeitslosigkeit und die geringe Höhe der Zahlungen nach dem SGB II (Hartz IV) sind mit Schuld daran, dass viele Verbraucher zahlungsunfähig sind.

Natürlich gibt es viele Möglichkeiten, seine Schulden zu tilgen. Oftmals hilft ein Gespräch mit den Gläubigern. Manche fahren aber auch einfach auf Nimmerwiedersehen ins Ausland. Welche Möglichkeiten auf den Einzelnen zutreffen, mag jeder für sich entscheiden.

Was in den vergangen Jahren nur für Firmen und Gesellschaften galt, gibt es nun auch für Privathaushalte, die Privatinsolvenz. Der kaufmännische Begriff dürfte vielen unter dem Wort Konkurs bekannt sein. Diese Privatinsolvenz kann grundsätzlich jeder beantragen. Es ist egal, ob es sich dabei um Angestellte, Arbeitssuchende, Hartz IV-Empfänger, Rentner oder Ex-Selbständige handelt.

Lohnenswert ist eine solche Privatinsolvenz für den Personenkreis, der nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus eigener Kraft zu tilgen. Das Insolvenzverfahren soll nun dazu führen, dass alle Schulden offen gelegt werden, um diese im Rahmen dieses Verfahrens zu regulieren.

Das Verfahren muss nach einem bestimmten Muster erfolgen. Zunächst muss der Schuldner versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Das kann er entweder selbst tun, oder aber auch eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Denn die wichtige Voraussetzung für die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens ist zunächst der Versuch der Einigung. Nur wenn diese scheitert, kann das gerichtliche Verfahren sowie die Restschuldbefreiung beantragt werden.

Zunächst wird das Gericht noch einmal versuchen, dass sich Gläubiger und Schuldner einigen. Scheitert nun auch dieser Versuch, beginnt für den Schuldner eine harte Zeit, die Wohlverhaltensperiode. In dieser Zeit muss der Schuldner alles tun, damit seine Schulden abgebaut werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass er in dieser Zeit keine weiteren Schulden machen darf. Arbeitslose müssen sich nachweislich um einen Job bemühen und dies auch anhand von Bewerbungsunterlagen unter Beweis stellen.

Ist der Schuldner den Weisungen des Gerichtes in der Wohlverhaltensperiode nachgekommen, so kann das Gericht ihn von der restlichen Schuld befreien.

Inwieweit sich der Einzelne für diesen Weg entscheidet, hängt auch von der Höhe der Schulden ab. Sind diese ohnehin innerhalb der Wohlverhaltensperiode bezahlt, stellt sich die Frage, ob sich ein Insolvenzverfahren überhaupt lohnt. Denn auch dieses ist zunächst erst einmal mit Kosten verbunden. Je höher also die Schulden sind, umso lohnenswerter ist die Privatinsolvenz.

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