Handyvertrag vorzeitig kündigen
Fast jeder war schon einmal in der Situation, dass er vorschnell einen
Handyvertrag mit einem Anbieter abgeschlossen hat und sich im
Nachhinein über die geltenden Tarifbestimmungen
geärgert hat bzw. festgestellte, dass sich diese doch nicht so
positiv auf die monatliche Handyrechnung auswirken wie
zunächst erwartet. Es kann auch passieren, dass kurz nach
Vertragsunterzeichnung ein anderer Anbieter der Konkurrenz den
Preiskampf ansagt und mit sehr günstigen Tarifen wirbt und man
sich ärgert, nicht noch ein paar Tage länger mit dem
Vertrag gewartet zu haben.
Es gibt also mehrere Gründe dafür, warum Kunden von
Mobilfunkanbietern frühzeitig aus einem bestehenden
Vertragsverhältnis auszusteigen möchten.
Natürlich lässt sich hier keine pauschale Antwort
dazu geben, wie das am Einfachsten möglich ist, da dies zum
einen vom jeweiligem Anbieter und dessen Vertragsbestimmungen
abhängig ist und zum anderen auch davon abhängt, wie
lukrativ der Vertragsabschluss für den jeweiligen Anbieter war
und ist.
Einer der häufigsten Gründe, die von Kunden
angeführt werden, um vorzeitig aus einem bestehenden
Vertragsverhältnis auszusteigen, ist jener der finanziellen
Notsituation. Dies bedeutet, dass der Kunde finanziell sehr stark
belastet ist und sich daher zumindest die Kosten für einen
teuren Handyvertrag sparen möchte. Andere wiederum
führen ein neues Diensthandy als Grund für den
gewünschten Vertragsausstieg an.
In den meisten Fällen sind Mobilfunkanbieter nicht bereit,
einer vorzeigen Vertragskündigung
zuzustimmen. In einer solchen Situation ist es am besten, den
Grundtarif so weit als möglich herunter zu fahren und den
Anbieter bzw. das Handy ansonsten nicht mehr zu nutzen. Dies ist
beispielsweise dann der Fall, wenn Kunden ein Diensthandy erhalten
haben oder über einen anderen Anbieter wesentlich billiger
telefonieren und somit weiterhin den niedrigen Grundtarif des
ehemaligen Anbieters bezahlen und die besseren Bedingungen eines neuen
Anbieters nutzen.
Wenn Kunden das Argument der finanziellen Notsituation heranziehen,
wäre es günstig, dies mittels Unterlagen zu belegen.
Dies ist z.B. als Hartz 4 Empfänger oder
Sozialhilfeempfänger leicht möglich. In solchen
Fällen kann es sein, dass der Mobilfunkanbieter kein Interesse
daran hat, zukünftig immer den ausstehenden und nicht
bezahlten Rechnungen nach zu laufen und daher dem vorzeitigen
Vertragsausstieg zustimmt.
Ein weiterer Grund für die frühzeitige
Auflösung des Handyvertrags könnte auch ein Umzug in
ein anderes Land sein, wodurch die Tarifbestimmungen, die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses noch relevant waren, nun ihre Wirkung
verlieren. Dazu könnte es helfen, eine Bestätigung
des neuen Wohnsitzes beizulegen, damit der Mobilfunkanbieter ersehen
kann, dass hier tatsächlich ein Umzug statt findet bzw.
stattgefunden hat.
In vielen Fällen lassen sich bei guter Argumentation durch den
Kunden zumindest Kompromisslösungen erzielen. Manche Kunden
drohen auch an, sich an den Konsumentenschutz zu wenden, wenn sie das
Gefühl haben, in der "Handyfalle" zu sitzen, aus der sie nicht
mehr heraus kommen. Manchmal reagieren die Anbieter darauf, weil sie
keine negative Presse riskieren möchten. Es gibt jedoch auch
Anbieter - insbesondere auf dem Markt gut aufgestellte - die
über solche Androhungen hinwegsehen und sich somit zu keiner
Vertragsauflösung bewegen lassen.
Schlussendlich lohnt es sich also, die Möglichkeiten einer
vorzeitigen Vertragsauslösung zu durchdenken und sich am
besten schriftlich an den jeweiligen Mobilfunkanbieter unter Darlegung
der Gründe zu wenden. Oftmals lassen sich Kompromisse erzielen
und in einigen Fällen kann auch durchaus eine vorzeitige
Vertragsauflösung erreicht werden.
URL des Artikels: http://eurogrube.de/verbrauchernews/handyvertrag-vorzeitig-kuendigen.htm