Der Weg der idealen Karriere wird wohl niemand ohne weiteres
beschreiten können, denn es gibt immer Dinge im Leben, die
einem unplanmäßig einen Strich durch die Rechnung
machen. Allerdings gibt es auch eigene Lebenswandel, die eine radikale
Änderung im Berufsleben zur Folge haben.
Das Abbrechen einer Berufsausbildung gehört mit Sicherheit
dazu, denn die Gründe können unterschiedlicher kaum
sein. In der Regel ist man froh, wenn man als junger Schulabsolvent
endlich eine Lehrstelle gefunden hat. Aber was ist nun, wenn dies nicht
der Wunschberuf ist. Oftmals stellt man sich auch unter der Ausbildung
etwas ganz anderes vor und merkt erst nach ein paar Monaten, dass
dieser Beruf nicht für einen geeignet ist. Bei diesen
Gründen sollte man keine Scheu davor haben, laut über
einen Abbruch nach zu denken.
Am Besten sollte auch ein Ausbildungsleiter mit in diese
Überlegungen einbezogen werden, denn eventuell sind die
Perspektiven im Berufsleben gar nicht mal so schlecht. Auch Eltern,
Geschwister, Freunde und Verwandte können bei den
Überlegungen behilflich sein.
Grundsätzlich lässt sich ein
Ausbildungsverhältnis in der Probezeit ohne Angaben von
Gründen kündigen. Nach der Probezeit kommt man mit
einer fristgerechten Kündigung auch jederzeit aus seinem
Vertrag.
Bevor man jedoch kündigt, sollte man aus
Sicherheitsgründen eine neue Stelle in der Tasche haben oder
zumindest feste Ziele haben. Leider kommt es auch bei vielen
Auszubildenden durch schlechte schulische Leistungen zu
Motivationsproblemen. Sind diese so gravierend, kann einem die
Entscheidung über den Verbleib in der Ausbildung genommen
werden.
Deshalb sollte man bei Problemen ebenfalls offen sein und das
Gespräch mit Vorgesetzten oder Kollegen suchen. Schlechte
schulische Leistungen sind kein Beinbruch und müssen die
nachfolgende Karriere nicht negativ schädigen. Selbst an
Handelskammern wird Hilfe angeboten. Man muss nur ehrlich zu sich
selbst sein und rechtzeitig die Notbremse ziehen. Dann klappt es auch
mit den Prüfungen.
Als Abbrecher hat man die gleichen Möglichkeiten wie vor
Beginn der Ausbildung. Es gibt in Deutschland aus Gründen der
Gleichberechtigung keine Altersbegrenzung bei Beginn der Ausbildung.
Natürlich muss man sich keine Illusionen machen, denn die
Arbeitgeber argumentieren bei zu alten Auszubildenden anders und
begründen die Absage nicht mit dem Alter.
Wer eine Stelle abbricht muss diese Zwischenstation dennoch im
Lebenslauf angeben, mit Sicherheit ist zu erwarten, dass der
potentielle neue Arbeitgeber danach fragt. Es kann unter
Umständen ein negativer Punkt sein, wenn man seine
Entscheidung nicht gut begründen kann. Das Verhalten
ist auch logisch, denn der neue Arbeitgeber muss befürchten,
dass man erneut abbricht.
Will man dagegen ein Studium beginnen, so ist dies völlig
unabhängig von einer Ausbildung. Natürlich muss zum
Studieren eine allgemeine oder mindestens eine fachgebundene
Hochschulreife vorhanden sein.
Das Abbrechen eines Studiums ist keine einfache Entscheidung, sie
sollte gut überlegt werden. Es ist kein Geheimnis, dass die
Ausbildungsstellen immer rarer werden. Ein Abbruch der Ausbildung
sollte daher gut überlegt sein.