Ausbildung abbrechen

Der Weg der idealen Karriere wird wohl niemand ohne weiteres beschreiten können, denn es gibt immer Dinge im Leben, die einem unplanmäßig einen Strich durch die Rechnung machen. Allerdings gibt es auch eigene Lebenswandel, die eine radikale Änderung im Berufsleben zur Folge haben.

Das Abbrechen einer Berufsausbildung gehört mit Sicherheit dazu, denn die Gründe können unterschiedlicher kaum sein. In der Regel ist man froh, wenn man als junger Schulabsolvent endlich eine Lehrstelle gefunden hat. Aber was ist nun, wenn dies nicht der Wunschberuf ist. Oftmals stellt man sich auch unter der Ausbildung etwas ganz anderes vor und merkt erst nach ein paar Monaten, dass dieser Beruf nicht für einen geeignet ist. Bei diesen Gründen sollte man keine Scheu davor haben, laut über einen Abbruch nach zu denken.

Am Besten sollte auch ein Ausbildungsleiter mit in diese Überlegungen einbezogen werden, denn eventuell sind die Perspektiven im Berufsleben gar nicht mal so schlecht. Auch Eltern, Geschwister, Freunde und Verwandte können bei den Überlegungen behilflich sein.

Grundsätzlich lässt sich ein Ausbildungsverhältnis in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Nach der Probezeit kommt man mit einer fristgerechten Kündigung auch jederzeit aus seinem Vertrag.

Bevor man jedoch kündigt, sollte man aus Sicherheitsgründen eine neue Stelle in der Tasche haben oder zumindest feste Ziele haben. Leider kommt es auch bei vielen Auszubildenden durch schlechte schulische Leistungen zu Motivationsproblemen. Sind diese so gravierend, kann einem die Entscheidung über den Verbleib in der Ausbildung genommen werden.

Deshalb sollte man bei Problemen ebenfalls offen sein und das Gespräch mit Vorgesetzten oder Kollegen suchen. Schlechte schulische Leistungen sind kein Beinbruch und müssen die nachfolgende Karriere nicht negativ schädigen. Selbst an Handelskammern wird Hilfe angeboten. Man muss nur ehrlich zu sich selbst sein und rechtzeitig die Notbremse ziehen. Dann klappt es auch mit den Prüfungen.

Als Abbrecher hat man die gleichen Möglichkeiten wie vor Beginn der Ausbildung. Es gibt in Deutschland aus Gründen der Gleichberechtigung keine Altersbegrenzung bei Beginn der Ausbildung. Natürlich muss man sich keine Illusionen machen, denn die Arbeitgeber argumentieren bei zu alten Auszubildenden anders und begründen die Absage nicht mit dem Alter.

Wer eine Stelle abbricht muss diese Zwischenstation dennoch im Lebenslauf angeben, mit Sicherheit ist zu erwarten, dass der potentielle neue Arbeitgeber danach fragt. Es kann unter Umständen ein negativer Punkt sein, wenn man seine Entscheidung nicht gut begründen kann.  Das Verhalten ist auch logisch, denn der neue Arbeitgeber muss befürchten, dass man erneut abbricht.

Will man dagegen ein Studium beginnen, so ist dies völlig unabhängig von einer Ausbildung. Natürlich muss zum Studieren eine allgemeine oder mindestens eine fachgebundene Hochschulreife vorhanden sein.

Das Abbrechen eines Studiums ist keine einfache Entscheidung, sie sollte gut überlegt werden. Es ist kein Geheimnis, dass die Ausbildungsstellen immer rarer werden. Ein Abbruch der Ausbildung sollte daher gut überlegt sein.



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