Polizeikontrolle - wenn Autofahrer dieses Wort lesen und
selbst in eine solche Routinekontrolle geraten, werden sie oftmals
nervös. Dies geschieht allerdings zumeist ohne Grund, da sich
die Beamten meist mit der Überprüfung der
Fahrzeugpapiere und des Führerscheins zufrieden geben. Dabei
ist das Vorzeigen des Fahrzeugscheins essentiell.
Doch wie sollte man sich verhalten, falls man den Schein nicht
vorzeigen kann, da man ihn verloren hat?
Wer den Fahrzeugschein verliert und ihn bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, muss den Beamten eine Strafe von zehn Euro bezahlen. Damit dies überhaupt gar nicht erst passieren kann, sollte man sich nach dem Verlust dem Fahrzeugscheins umgehend um Ersatz bemühen. Dazu ist ein Gang auf das zuständige Kraftfahrzeugsamt beziehungsweise die Zulassungsbehörde notwendig.
In der Regel wird der neue Fahrzeugschein bei diesem Besuch
sofort ausgestellt. Man sollte jedoch beachten, dass man bestimmte
Dokumente mit sich führen sollte, wenn man einen neuen
Fahrzeugschein beantragt. Unerlässlich ist das Vorzeigen von
Ausweispapieren. Darüber hinaus wird vom Amt der Nachweis
darüber verlangt, dass das betroffene Fahrzeug noch eine
gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung besitzt.
Kann der Fahrzeugbesitzer diese Unterlagen nicht vorzeigen, so wird ein
neuer Fahrzeugschein erst dann ausgestellt, wenn die erforderlichen
Untersuchungen durchgeführt wurden. Falls das Fahrzeug
allerdings noch so neu ist, dass bisher noch keine Haupt- oder
Abgasuntersuchung notwendig geworden ist, so werden diese Dokumente
nicht benötigt.
Des Weiteren sollte man den zweiten Teil der Fahrzeugpapiere mit sich
führen. Falls man diese Dokumente auf der
Zulassungsbehörde vorlegt, wird der neue Fahrzeugschein in der
Regel unverzüglich ausgestellt.
Natürlich kann es auch vorkommen, dass der Fahrzeugschein gestohlen wurde. Falls dies tatsächlich geschehen ist, so gilt Folgendes zu beachten: der betroffene Autofahrer muss zunächst bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige aufgeben. Die von der Polizei ausgestellten Formulare muss man dann ebenfalls der Zulassungsbehörde vorlegen.
Ein neuer Fahrzeugschein muss nicht zwingend von der betroffenen Person selbst beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den eigenen Ausweis mitsamt einer Vollmacht an eine andere Person zu übergeben, die dann die Behörde aufsucht.
Nicht alle Zulassungsbehörden folgen der gleichen
Prozedere.
Daher kann es sich von Behörde zu Behörde
unterscheiden, welche Dokumente und Unterlagen für die
Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins verlangt werden. Ebenfalls
können die Kosten, die bei diesem Behördengang
anfallen, variieren.