Fahrzeugschein verloren

Polizeikontrolle - wenn Autofahrer dieses Wort lesen und selbst in eine solche Routinekontrolle geraten, werden sie oftmals nervös. Dies geschieht allerdings zumeist ohne Grund, da sich die Beamten meist mit der Überprüfung der Fahrzeugpapiere und des Führerscheins zufrieden geben. Dabei ist das Vorzeigen des Fahrzeugscheins essentiell.

Doch wie sollte man sich verhalten, falls man den Schein nicht vorzeigen kann, da man ihn verloren hat?

Wer den Fahrzeugschein verliert und ihn bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, muss den Beamten eine Strafe von zehn Euro bezahlen. Damit dies überhaupt gar nicht erst passieren kann, sollte man sich nach dem Verlust dem Fahrzeugscheins umgehend um Ersatz bemühen. Dazu ist ein Gang auf das zuständige Kraftfahrzeugsamt beziehungsweise die Zulassungsbehörde notwendig.

In der Regel wird der neue Fahrzeugschein bei diesem Besuch sofort ausgestellt. Man sollte jedoch beachten, dass man bestimmte Dokumente mit sich führen sollte, wenn man einen neuen Fahrzeugschein beantragt. Unerlässlich ist das Vorzeigen von Ausweispapieren. Darüber hinaus wird vom Amt der Nachweis darüber verlangt, dass das betroffene Fahrzeug noch eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung besitzt.

Kann der Fahrzeugbesitzer diese Unterlagen nicht vorzeigen, so wird ein neuer Fahrzeugschein erst dann ausgestellt, wenn die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt wurden. Falls das Fahrzeug allerdings noch so neu ist, dass bisher noch keine Haupt- oder Abgasuntersuchung notwendig geworden ist, so werden diese Dokumente nicht benötigt.

Des Weiteren sollte man den zweiten Teil der Fahrzeugpapiere mit sich führen. Falls man diese Dokumente auf der Zulassungsbehörde vorlegt, wird der neue Fahrzeugschein in der Regel unverzüglich ausgestellt.

Natürlich kann es auch vorkommen, dass der Fahrzeugschein gestohlen wurde. Falls dies tatsächlich geschehen ist, so gilt Folgendes zu beachten: der betroffene Autofahrer muss zunächst bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige aufgeben. Die von der Polizei ausgestellten Formulare muss man dann ebenfalls der Zulassungsbehörde vorlegen.

Ein neuer Fahrzeugschein muss nicht zwingend von der betroffenen Person selbst beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den eigenen Ausweis mitsamt einer Vollmacht an eine andere Person zu übergeben, die dann die Behörde aufsucht.

Nicht alle Zulassungsbehörden folgen der gleichen Prozedere.
Daher kann es sich von Behörde zu Behörde unterscheiden, welche Dokumente und Unterlagen für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins verlangt werden. Ebenfalls können die Kosten, die bei diesem Behördengang anfallen, variieren.



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