400 Euro Nebenjob

Bei 400 Euro Nebenjobs gilt Brutto ist gleich netto. Die 400 Euro Nebenjobs bieten eine gute Möglichkeit etwas nebenbei zu verdienen und dabei sein bescheidenes Einkommen nicht in hohe Steuern und Sozialabgaben zu investieren. Für Studenten, die immer einen Euro zusätzlich brauchen können, Hausfrauen und als Übergangsmöglichkeit in besonderen Lebenssituationen empfiehlt sich der 400 Euro Job.

Auch für Arbeitgeber rentiert sich die Beschäftigung von 400 Euro Jobbern, jedoch sollte dabei einige Besonderheiten beachtet werden. Als 400 Euro Nebenjob gilt eine Tätigkeit dann, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient und seiner Arbeit regelmäßig nachgeht. Die Minijobs, zu denen die 400 Euro Jobs zählen, gibt es seit dem 1. April 2003. Die Bundesregierung unter Kanzler Schröder wollte gegen die weit verbreitete Schwarzarbeit einschreiten und Anreize zu mehr Arbeitsplätzen geben.

Für 400 Euro Jobber besteht keine Versicherungspflicht und die Beiträge zur Sozialversicherung entfallen. Der Arbeitgeber hat Beiträge zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung zu entrichten. Das Ziel ist es dabei, den Arbeitnehmer mit geringem Verdienst abzusichern. Wer einen 400 Euro Jobber beschäftigt, muss eine Pauschale zahlen. Die Pauschale beträgt 30 Prozent des Gehalts. Dabei entfallen 15 Prozent für die Rentenversicherung, 13 Prozent auf die Krankenversicherung und zwei Prozent sind für Steuern zu entrichten.

Arbeitnehmer die mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, profitieren nicht von der Befreiung der Steuern. Hier wird das Einkommen aus allen Nebentätigkeiten aufgerechnet. Wer einen Beruf ausübt, für den er Rentenversicherungsbeiträge einzahlt, und zusätzlich einem 400 Euro Nebenjob nachgeht, der muss für das Einkommen aus dem 400 Euro Job keine zusätzlichen Steuern und Beiträge zahlen.

400 Euro Jobber haben Rechte. Mit einem 400 Euro Nebenjob kann man sich für die gesetzliche Rente Mindestansprüche erwerben, wenn durch den 400 Euro Jobber Pauschalbeitrag zur Altersvorsorge zugezahlt werden. Sie haben das Recht auf Mutterschutz und Kündigungsschutz, aber jedoch nicht auf das Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse und den Arbeitgeber.

Im Krankheitsfall besteht ein Recht auf Lohnfortzahlung. 400 Euro Jobber haben, berechnet nach den geleisteten Stunden, ein Recht auf bezahlten Urlaub. Wenn in dem Betrieb eines 400 Euro Jobbers Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, dann hat er ein Anrecht darauf.

Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Wenn die Einkünfte aus Gehalt, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld die 400 Euro Marke überschreiten, dann werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fällig. Wer sich mit seinem Arbeitgeber geschickt einigt, kann dem durch eine Verringerung der Stundenzahl und damit der Verringerung des Einkommens entgehen.

Immer mehr Arbeitgeber stellen gerne mehrere 400 Euro Jobber in ihrem Betrieb ein, da bei Teilzeitkräften die Lohnnebenkosten höher sind als bei Beschäftigten mit 400 Euro Nebenjobs.

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