400 Euro Nebenjob
Bei 400 Euro Nebenjobs gilt Brutto ist gleich netto. Die 400 Euro
Nebenjobs bieten eine gute Möglichkeit etwas nebenbei zu
verdienen und dabei sein bescheidenes Einkommen nicht in hohe Steuern
und Sozialabgaben zu investieren. Für Studenten, die immer
einen Euro zusätzlich brauchen können, Hausfrauen und
als Übergangsmöglichkeit in besonderen
Lebenssituationen empfiehlt sich der 400 Euro Job.
Auch für Arbeitgeber rentiert sich die Beschäftigung
von 400 Euro Jobbern, jedoch sollte dabei einige
Besonderheiten beachtet werden. Als 400 Euro Nebenjob gilt
eine Tätigkeit dann, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 400
Euro im Monat verdient und seiner Arbeit regelmäßig
nachgeht. Die Minijobs, zu denen die 400 Euro Jobs zählen,
gibt es seit dem 1. April 2003. Die Bundesregierung unter Kanzler
Schröder wollte gegen die weit verbreitete Schwarzarbeit
einschreiten und Anreize zu mehr Arbeitsplätzen geben.
Für 400 Euro Jobber besteht keine Versicherungspflicht und die
Beiträge zur Sozialversicherung entfallen. Der Arbeitgeber hat
Beiträge zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung zu
entrichten. Das Ziel ist es dabei, den Arbeitnehmer mit geringem
Verdienst abzusichern. Wer einen 400 Euro Jobber beschäftigt,
muss eine Pauschale zahlen. Die Pauschale beträgt 30 Prozent
des Gehalts. Dabei entfallen 15 Prozent für die
Rentenversicherung, 13 Prozent auf die Krankenversicherung und zwei
Prozent sind für Steuern zu entrichten.
Arbeitnehmer die mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben,
profitieren nicht von der Befreiung der Steuern. Hier wird das
Einkommen aus allen Nebentätigkeiten aufgerechnet. Wer einen
Beruf ausübt, für den er
Rentenversicherungsbeiträge einzahlt, und zusätzlich
einem 400 Euro Nebenjob nachgeht, der muss für das Einkommen
aus dem 400 Euro Job keine zusätzlichen Steuern und
Beiträge zahlen.
400 Euro Jobber haben Rechte. Mit einem 400 Euro Nebenjob kann man sich
für die gesetzliche Rente Mindestansprüche erwerben,
wenn durch den 400 Euro Jobber Pauschalbeitrag zur Altersvorsorge
zugezahlt werden. Sie haben das Recht auf Mutterschutz und
Kündigungsschutz, aber jedoch nicht auf das Mutterschaftsgeld
durch die Krankenkasse und den Arbeitgeber.
Im Krankheitsfall besteht ein Recht auf Lohnfortzahlung. 400 Euro
Jobber haben, berechnet nach den geleisteten Stunden, ein Recht auf
bezahlten Urlaub. Wenn in dem Betrieb eines 400 Euro Jobbers
Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, dann hat er ein Anrecht darauf.
Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Wenn die Einkünfte aus
Gehalt, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld die 400 Euro Marke
überschreiten, dann werden
Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fällig. Wer
sich mit seinem Arbeitgeber geschickt einigt, kann dem durch eine
Verringerung der Stundenzahl und damit der Verringerung des Einkommens
entgehen.
Immer mehr Arbeitgeber stellen gerne mehrere 400 Euro Jobber in ihrem
Betrieb ein, da bei Teilzeitkräften die Lohnnebenkosten
höher sind als bei Beschäftigten mit 400 Euro
Nebenjobs.
URL des Artikels: http://eurogrube.de/ausbildung-beruf-karriere/nebenjob.htm