Eine Einkommensteuererklärung anzufertigen ist kein Vergnügen. Doch viele Arbeitnehmer und Selbstständige sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, während für andere die Abgabe keine Pflicht ist. Für Steuerzahler, die eine Steuerrückerstattung erwarten, lohnt die Mühe. Auch für diejenigen, die trotz fehlender Pflicht eine Einkommensteuererklärung freiwillig machen. Und zwar für alle, die zu viel bezahlte Steuern vom Staat zurück erstattet bekommen möchten.
Bei der Einkommensteuererklärung
für Studenten sieht es genau so aus
Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine abzugeben. Sie sollten jedoch
auf jeden Fall den Arbeitsaufwand nicht scheuen, eine
Steuererklärung abzugeben, da sie grundsätzlich mit
Steuerrückerstattungen rechnen können. Dabei geht es
um zwei Besonderheiten, die es bei der Steuererklärung
für Studenten zu berücksichtigen gilt. Zum einen ist
es die generell zu hohe Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber von arbeitenden
Studenten einbehalten wird und die nur über die
Einkommensteuererklärung vom zuständigen Finanzamt
erstattet werden kann. Zum zweiten sind es die Werbungskosten, die in
der Einkommensteuererklärung erfasst werden können,
um vom Jahreseinkommen abgezogen zu werden.
Wichtig ist es vor allem, die für Studenten geltenden
Grenzen (Verdienstgrenzen und Arbeitszeitgrenzen) zu beachten. Diese
betreffen sowohl kleine Minijobs während der Semesterzeit als
auch Vollzeitjobs während der Ferienzeit. Dazu
gehören der maximale Verdienst pro Monat, der maximale
Verdienst pro Jahr, die maximale Anzahl Arbeitsstunden pro Woche (bei
einem Job während eines Semesters), die maximale Dauer einer
Beschäftigung bzw. Anzahl Arbeitstage pro Jahr.
Die Verdienstgrenzen beruhen auf die anderen Formen und Zuschüsse,
die einem Student zustehen, wie Kindergeld und Bafög. Die
Arbeitszeitgrenzen sollen wiederum sicherstellen, dass ein Student vor
allem studiert und nicht arbeitet.
Bis auf die geltenden Grenzen ist das Angestelltenverhältnis eines Studenten fast wie das eines normalen Arbeitnehmers: Er hat bis auf die Arbeitslosenversicherung die üblichen Sozialversicherungen zu tragen: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung. Die entscheidenden Unterschiede sind die kürzere Beschäftigungszeit und die geringe Höhe der gesamten Jahresverdienst der Studenten: Da deren Jahreseinkommen generell unter dem geltenden Grundfreibetrag liegt (aktuell 8.004 Euro), wird ihnen die gesamte einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag zurückerstattet. Zudem ist der Grundfreibetrag je nach Steuerklasse (die vom Familienstand abhängt) unterschiedlich hoch.
Eine andere Variante ist, seine Studentenzeit als Existenzgründer zu finanzieren, sich bereits als Student selbstständig zu machen. Hierzu gelten zwar andere Regeln, es sind aber auch gewisse Grenzen zu beachten. Beispielsweise sind die für einen Selbstständigen üblichen Steuern nicht als vierteljährliche Vorauszahlung (Einkommenssteuer und Umsatzsteuer) zu zahlen, wenn der Gewinn unter derzeit 7.500 Euro liegt. Als Selbstständiger muss ein Student ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Das Beste ist letztendlich, dass es sich auch für die Studenten, die kein eigenes Einkommen haben, lohnt, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Denn sie können die Studienkosten (Fahrtkosten, Studiengebühren, Semestergebühren, Fachliteratur) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Seit 2005 gilt: die Einkommensteuererklärung ist innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das sie eingereicht wird, abzugeben.