Rollerversicherung / Mopedversicherung

Bestimmte Kraftfahrzeuge benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr lediglich ein Versicherungskennzeichen.

Dazu gehören:

Motorroller, Mokick, Moped mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h;

Ausnahmen gibt es für diese KFZ - 60 km/h Höchstgeschwindigkeit, wenn sie bis 29.02. 1992 in den Verkehr kamen; bzw. 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, wenn sie bis 01.01.2002 in den Verkehr gekommen sind.
Vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Höchstgewicht von 350 kg

Kleinkrafträder mit drei Rädern und einer max. Geschwindigkeit von 45 km/h
Mofa 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Leichtmofa 20 km/h
bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle.

Das Versicherungskennzeichen gilt immer vom 01.03. des Jahres bis Ende Februar des kommenden Jahres.
Es muss jährlich neu gekauft werden und ist bei Banken und Versicherungen erhältlich. Da auch minderjährige Personen bestimmte Kleinkrafträder fahren dürfen, ist beim Kauf der Kennzeichen eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Das Versicherungskennzeichen hat jedes Jahr eine andere Farbe und ist gut sichtbar am Fahrzeug (hinten) anzubringen. Zusätzlich zur Farbe wird am Kennzeichen unten rechts das Jahr der Gültigkeit angezeigt.

Damit wird dem Missbrauch vorgebeugt, wenn sich die Farbe nach einigen Jahren wiederholt.

Das Versicherungskennzeichen ist immer zweizeilig (drei Ziffern und drei Buchstaben) und deutlich kleiner als das amtliche KFZ Kennzeichen.

Die aufgedruckte Nummer ist nicht an das KFZ gebunden, sondern sie wird wahllos vergeben und ist schon vor dem Kauf eingeprägt.

Die drei Buchstaben kennzeichnen die Versicherungsgesellschaft, wo das KFZ versichert ist. Beim Unfall ist es sinnvoll, die Buchstaben zu notieren, weil damit der Versicherer ermittelt werden kann.

Für Händler gibt es noch rote Kennzeichen zur Überführung von Fahrzeugen.

Der jährliche Kauf des Versicherungskennzeichens ist für die Fahrzeuge, die es betrifft Pflicht, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum fahren, oder stehen. Zusätzlich zum Grundpreis, der die KFZ Haftpflichtversicherung enthält sind weitere zusätzliche Versicherungen, ähnlich der anderen KFZ Versicherungen für das Kleinkraftrad möglich.

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, oder schon das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum ohne gültigem Versicherungskennzeichen sind ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und strafbar. Kommt es zum Verkehrsunfall mit Schäden, kann die bisherige Versicherung unter Umständen den Schaden regulieren, wird aber dann die gesamten Kosten vom Halter, bzw. Verursacher einfordern.

Der Preis kann auch wie bei jeder anderen Versicherung bei gleichen Ausgangswerten unterschiedlich hoch sein und sollte vor dem Kauf verglichen werden. Mit der Übergabe des Versicherungskennzeichens wird gleichzeitig ein Formular ausgefüllt. Hier sind die Daten des Mopeds, oder Rollers eingetragen. Dieser Beleg muss ständig mit den Fahrzeugpapieren mit geführt werden und ist auf Verlangen der Polizei vor zu legen.

Das jährlich gekaufte Versicherungskennzeichen beinhaltet keine Aussage über den technischen Zustand des Fahrzeuges. Dafür ist der Halter eigenständig verantwortlich und muss die vorgeschriebenen Prüfungen (TÜF) einhalten und nachweisen können.

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