Privater Darlehensvertrag

Ein privater Darlehensvertrag ist laut Gesetzgeber ein unter engen Verwandten abgeschlossener Vertrag. Der Begriff, privater Darlehensvertrag, kommt laut Entstehungsgeschichte aus dem Familienkreis und ist eine private Alternative zu einem Bankkredit. Doch auch unter guten Freunden wird mitunter ein privates Darlehen vergeben.

Ein Darlehen bei einer Bank aufzunehmen, bedeutet in der Regel dass auch Zinsen gezahlt werden müssen. Diese können bei einem privaten Darlehen geringer ausfallen oder je nach Verwandtschaftsverhältnis ganz wegfallen. Gerät der Darlehensnehmer in einen finanziellen Engpass, muss er bei einer Bank Verzugszinsen zahlen wenn die Tilgungsrate für einige Monate ausgesetzt werden soll. Bei einem privaten Darlehensvertrag kann in einem ausführlichen Gespräch, die Sachlage geklärt werden und der Zahlungsaufschub wird nicht mit Zinsen berechnet. Jedoch sollte dieser Umstand der momentanen Zahlungsunfähigkeit in den Darlehensvertrag aufgenommen werden.

Ein privater Darlehensvertrag unterliegt keiner vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form, um rechtsgültig zu sein. Das beinhaltet auch einen mündlich vereinbarten Vertrag. Doch wie sagt ein altes Sprichwort, “ Bei Geld hört jede Freundschaft auf“, das trifft auch leider oft in der engen Verwandtschaft zu, sodass bei einem privaten Darlehen auf jeden Fall ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden sollte. Oftmals gibt es im Nachhinein Unstimmigkeiten über die Vertragsvereinbarungen wie z. B. die Höhe der Darlehenssumme, die Tilgungsraten oder der Tilgungszeitraum. Am Ende müssen diese Unstimmigkeiten dann vor Gericht geklärt werden. Ist der Darlehensvertrag dann unklar verfasst worden, kann das zu Problemen führen.

Der Darlehensvertrag sollte so aufgesetzt werden, dass im Nachhinein keine Unklarheiten entstehen. Aufgeführt werden sollten in jedem Fall, das Datum, die Namen der Beteiligten, eventuell vorhandenen Zeugen, die Höhe des Darlehens, die vereinbarten Tilgungsraten sowie die Zinssätze und die Laufzeit des Darlehens. Der private Darlehensvertrag sollte nicht zu juristisch verfasst werden. Oftmals besteht hier die Gefahr dass durch unbedeutende Wörter, die eigentlich gedachte Aussage des Vertrages verloren geht. Eine kurze Formulierung ist hier am günstigsten damit verfasste Wörter nicht falsch verstanden werden.

Einen Darlehensvordruck mit den wichtigsten Details für einen privaten Darlehensvertrag kann auch im Internet heruntergeladen werden. So sind beide Parteien durch den formvollendeten Vertrag abgesichert.

Die Tilgungsraten des privaten Darlehens sollten nach Möglichkeit durch eine Überweisung an den Darlehensgeber erfolgen. So ist jederzeit nachzuweisen, wie viele Tilgungsraten gezahlt wurden. Bei einer Barzahlung der Tilgungsraten sollten diese schriftlich und mit einer Unterschrift von beiden Parteien festgehalten werden.

Eine weitere Möglichkeit einen privaten Darlehensvertrag rechtsgültig niederschreiben zu lassen ist es, einen Notar aufzusuchen und den privaten Darlehensvertrag durch den Notar aufnehmen zu lassen.

So sind beide Parteien rechtlich abgesichert und der Familienfrieden ist gesichert.

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