Einmalzahlung Kindergeld
Es ist wieder soweit, die Wahlen stehen vor der Tür und jede Partei lässt sich etwas einfallen, ob Rentenabsicherung oder Kindergeld, Hauptsache es hilft. In diesem Fall betrifft es das Konjunkturprogramm zwei:
Die Einmalzahlung des Kindergeldes von 100 €
Einmalzahlung Kindergeld:
Jeder Kindergeldempfänger der in diesem Jahr einen Monat Anspruch auf Kindergeld hat, egal in welchem Monat. Die einmalige Kindergeldzahlung von 100 € wird erst nach dem 15.des Monats gezahlt, ( im Mai ), wenn der Stichtag der Fälligkeit des Kindergeldes am 15. des Monat ist.
Fällt der Stichtag Anfang des Monats, erfolgt die Einmalzahlung auch in diesem Monat. Bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen (z.B. Hartz IV) wird die Einmalzahlung nicht mit
den geltenden Bedarfssätzen verrechnet, was soviel bedeutet, dass der Kindergeldempfänger in diesem Fall die Einmalzahlung von 100 € in jedem Fall ohne einen Abzug erhält, mit einer Ausnahme.
Die Einkommensprüfung:
Liegt das Einkommen eines Elternteiles über 65.000 € laut Steuererklärung, wird diesem der Steuervorteil der Einmalzahlung von 100 € wieder entzogen. Laut Gesetz erfolgt hier eine so genannte Günstigerprüfung vom Finanzamt.
Das Finanzamt stellt in diesem Fall fest ob der Abzug vom zurzeit geltenden Kinderfreibetrag, ausgehend vom Einkommen, eine höhere Steuerauswirkung hat als die zustehende Höhe des Kindergeldes.
Dieses trifft ab einem Einkommen von 65.000 € zu.
Wann gibt es die Einmalzahlung:
Der voraussichtliche Termin soll der letzte Aprilmonat sein. Unklar ist allerdings noch das Höchstalter der Kindergeldzahlung. Wahrscheinlich wird hier die geltende Kindergeldgrenze sein. Die Einmalzahlung kann auch mit der Einkommensteuerveranlagung für 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Nach Vollendung des 18.Lebensjahres wird Kindergeld nur dann gezahlt, wenn die Vorraussetzungen dafür gegeben sind.
Im Rahmen der allgemeinen Kindergelderhöhung gewährt der Staat seit dem Januar 2009 jedem Kind eine Erhöhung von 10 € bis 16.
Welcher Weg bietet sich an, um noch mehr Kindergeld zu erhalten?
Wenn die Hälfte des zusätzlichen Kindergeldes für eine weitere Förderung nach §10a Einkommensteuergesetz genutzt wird und nicht dem Konsumzwang zum Opfer fällt.
Für eine Mutter mit drei Kindern sieht es rechnerisch so aus:
Von den 10 € Mehrerhalt an Kindergeld werden 5 € in einem Kinderzulagenberechtigten Vertrag angespart. Das bedeutet für die Mutter im Erziehungsurlaub, wenn das jüngste Kind in 2008 geboren wurde, ein Mehrbetrag der Kinderzulage von 370 € für die ersten beiden Kinder und 300 € für das dritte Kind. Zuzüglich einer Grundzulage für die Mutter von 154 €
erhält diese dann insgesamt durch den Sparvertrag jährlich 824 € extra bei einem Einsatz von nur 5 € monatlich. Das ergibt einen Aufwand von 60 € Eigenanteil im Jahr. In diesem Jahr wurde die Förderung noch einmal angehoben, so das die Mutter von drei Kindern sogar auf eine Förderung von 1256 € an staatlichen Geldern zurückgreifen kann. Dienstleister bei denen ein Kinderzulagenberechtigter Vertrag abgeschlossen werden kann, finden sich online. Hier kann sich die Kindergeldleistungsempfängerin auch mehrere Angebote einholen.
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