Strompreiserhöhung

Wenn schon wieder die nächste Strompreiserhöhung nach Hause geschickt wird, sollte man sich als Verbraucher Gedanken über einen Anbieterwechsel machen. Viele scheuen sich jedoch davor, einen Wechsel zu vollziehen. Häufig wird befürchtet zwischenzeitlich ohne Strom dazustehen, diese Sorge ist jedoch umbegründet, da bei einem kurzfristigen Stromausfall, der regionale Anbieter den Strom liefern muss.

Vergleichsportale für Stromanbieter

Zunächst stellt sich die Frage, einen günstigen Stromanbieter zu finden. Das Internet bietet auf verschiedenen Vergleichsportalen die Möglichkeit, die Angebote der Energieversorger miteinander zu vergleichen. Alle Konditionen und Preise sind in einer Übersicht aufgelistet und der Verbraucher muss nur noch den günstigsten Anbieter in seiner Region finden.

Wie funktioniert der Wechsel?

Nachdem sich der Verbraucher für einen bestimmten Anbieter entschieden hat, erledigt dieser alle Formalitäten. Er kündigt das Vertragsverhältnis beim bisherigen Stromanbieter. Wenn die gesetzliche Kündigungsfrist abgelaufen ist, bekommt der Kunde den Strom vom neuen Anbieter.
 
In der Regel beträgt diese Frist vier bis sechs Wochen. Diese Frist ist gesetzlich geregelt. Kurz vor dem Wechsel erhält der neue Kunde nochmals eine schriftliche Nachricht. Wie lange der Wechsel letztendlich dauert, hängt von den Kündigungsfristen des alten Stromanbieters ab.

Kostet der Wechsel Gebühren?

Ein Wechsel zu einem anderen Stromversorger ist grundsätzlich kostenfrei.

Kann es passieren, dass kein Strom geliefert wird?

In der Regel merkt der Kunde nicht einmal, dass der Strom jetzt vom neuen Anbieter geliefert wird. Es geht praktisch fließend ineinander über. Sollte es auch irgendwelchen Gründen auch immer zu einer Verzögerung kommen, ist der regionale Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, weiterhin den Strom zu liefern.

Was geschieht mit den bereits gezahlten Abschlagsrechnungen?

Bereits gezahlte Abschlagsrechnungen werden verrechnet und ein eventuell vorhandenes Guthaben ausgezahlt.

Gibt es noch andere Alternativen, als den Stromanbieter zu wechseln?

Es gibt zwar Alternativen zum Wechsel des Stromanbieters, ob diese zum Erfolg führen, sei dahingestellt. Verbraucher haben das Recht, gegen Strompreiserhöhungen Einspruch einzulegen. Verbraucherschutzverbände haben dazu eigens einen Musterbrief veröffentlicht. Doch wer will schon jahrelang prozessieren, um später eine Korrektur der Stromrechnung zu erhalten.

Was gibt es noch zu beachten?

Besondere Vorsicht ist dann geboten, wenn der Strompreis zu billig angeboten wird. Das Risiko bei diesen Billiganbietern besteht darin, dass diese Preise auf Dauer nicht wirtschaftlich für das Unternehmen sind.

Das bedeutet, dass die nächste Stromerhöhung nicht lange auf sich warten lässt. So kann sich ein vermeintliches Schnäppchen als teure Angelegenheit erweisen. Außerdem besteht die Gefahr einer Insolvenz, denn auf lange Frist gesehen können zu billige Strompreise nicht gehalten werden.

URL des Artikels: http://eurogrube.de/verbrauchernews/strompreiserhoehung.htm