Lohnsteuerkarte verloren

Der Verlust der Lohnsteuerkarte ist zwar ärgerlich, aber kein Beinbruch. Eine Lohnsteuerkarte benötigt hierzulande jeder Arbeitnehmer, damit sein Anteil an der Lohnsteuer korrekt berechnet werden kann.

Daher muss eine Lohnsteuerkarte schon vor Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses beim Arbeitgeber abgegeben werden. Außerdem ist dieses Dokument zu Beginn eines jeden Jahres zu erneuern. Arbeitnehmer, die gleich mehreren Tätigkeiten nachgehen, sind verpflichtet jedem einzelnen Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorzulegen. Lediglich geringfügig Beschäftige bzw. so genannte Minijobber können auf die Abgabe der Karte verzichten, weil sie pauschal besteuert werden.

Die Berechnung der fälligen Lohnsteuer anhand der Lohnsteuerkarte erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher auf der Karte festgehaltenen persönlichen Parameter. Da es sich bei der Lohnsteuerkarte schlicht um ein unauffälliges Dokument aus Papier handelt, ist ein Verlust oder auch die Zerstörung durchaus vorstellbar. Damit auch in solchen Fällen eine vernünftige Versteuerung der Bezüge erfolgen kann, muss der Arbeitnehmer sich eine neue Lohnsteuerkarte ausstellen lassen.

Für die Erstellung einer neuen Lohnsteuerkarte sind die Gemeinden und Kommunen verantwortlich, in der Regel befindet sich die zuständige Stelle in den örtlichen Einwohnermeldeämtern. Für Pendler und Leute, die an verschiedenen Orten arbeiten, ist immer die Kommune oder Gemeinde zuständig, in der sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet.

Diese stellen Arbeitnehmern schnell und unbürokratisch eine Zweitkarte aus. Allerdings fallen für diesen Verwaltungsvorgang Gebühren an, die in dem meisten Teilen des Landes bei etwa fünf Euro liegen. Dafür muss der Antragsteller lediglich ein amtliches Ausweisdokument vorlegen, beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Meistens verlangen diese Behörden zudem eine Erklärung über den Verbleib des abhanden gekommenen Originals. In vielen Teilen der Bundesrepublik gibt es mittlerweile sogar die Möglichkeit, die Ausstellung einer Zweitkarte online zu beantragen. Nachdem ein solcher Antrag auf die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bearbeitet wurde, wird das Dokument dann schnell und einfach per Post zugestellt.

Dieselbe Prozedere müssen Arbeitnehmer auch dann auf sich nehmen, wenn sich in den persönlichen Verhältnissen Änderungen ergeben. Zu den Faktoren, die Auswirkungen auf die abzuführende Lohnsteuer haben, gehören unter anderem die Geburt von Kindern oder der Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse nach einer Eheschließung. Sind diese Änderungen einmal vermerkt, werden sie bei der Ausstellung der jährlich neu ausgegebenen Karten automatisch berücksichtigt.

Nach Erhalt sollten Arbeitnehmer sämtliche Angaben der Lohnsteuerkarte nochmals überprüfen. Sollten fehlerhafte Angaben enthalten sein, kann dies durchaus negative finanzielle Auswirkungen auf das ausgezahlte Gehalt haben. Die Angestellten der öffentlichen Verwaltung machen schließlich auch manchmal Fehler. Zu viel gezahlte Steuern werden andernfalls erst nach der Abgabe der Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt erstattet.

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