Telefonterror / Telefonbelästigung - was tun?

Als Telefonterror oder Telefonbelästigung werden Anrufe bezeichnet, die keinen sinnvollen Zweck erfüllen, sondern lediglich dazu gedacht sind, den Besitzer des Anschlusses zu irritieren oder zu belästigen. Sie sind wiederkehrend, oftmals gehen sie von unterdrückten Rufnummern aus. Manchmal ist der Stalker bekannt und spricht, in anderen Fällen folgt nur Schweigen, sobald der Hörer abgenommen wird. Telefonterror kann zur Anzeige gebracht werden. Allerdings sind hierfür Beweise notwendig. Dies erfordert Besonnenheit und wird oftmals von den verängstigten Opfern vergessen.

Was tun zu Beginn der Belästigung?

Oftmals werden abgewiesene Verehrer versuchen, durch ständige Telefonanrufe die Aufmerksamkeit der geliebten Person auf sich zu ziehen und sie überzeugen zu wollen. In solchen Fällen kann entweder das Kabel gezogen oder das Handy ausgeschaltet werden. Dies ist vor allem Nachts die ideale Lösung, wenn ohnehin keine wichtigen Anrufe eingehen werden. Wenn es sich um Stalker aus unerwiderter Liebe handelt, lassen sie sich dadurch oft schon entmutigen und der Telefonterror ist bald wieder vorbei.

Stalking verhindern

Sinnvoll kann zunächst die Einrichtung einer Funktion namens CLIP (calling line identification presentation) sein. Sie funktioniert auf jeder Telefonanlage, ein ISDN-Telefon ist dafür nicht erforderlich. Die Einrichtung wird beim Telefonanbieter beantragt und kostet Geld, allerdings nicht viel. Die CLIP-Funktion macht es möglich, die Nummer eines jeden Anrufers bereits beim ersten Läuten auf dem Display angezeigt zu bekommen. Auf diese Weise lässt sich schon vor dem Abnehmen sehen, wer anruft - der Anruf kann dann entweder ignoriert oder entgegengenommen werden. Alternativ dazu kann beim Telefonanbieter eine Blacklist eingerichtet werden. Die Nummern, die dort verzeichnet sind, dürfen den eigenen Anschluss nicht mehr anrufen. Diese Möglichkeit gibt es sowohl für Festnetz- als auch Handyanschlüsse.

Eine ISDN-Telefonanlage bietet weitere interessante Funktionen, die Stalkern den Spaß verderben können. So können beispielsweise Anrufe mit unterdrückter Rufnummer pauschal abgewiesen werden. Dies wird dem Anrufer mitgeteilt. Wenn der Anruf wichtig war, wird er mit angezeigter Rufnummer wiederkehren. Der Stalker hat dadurch allerdings keine Möglichkeit mehr, anonym zu bleiben.

Die Nummer wechseln

Um ein für alle Mal einen Schlussstrich zu ziehen, sind oft radikale Schritte nötig. Dies kann der Wechsel der Rufnummer sein. Allerdings ist es damit nicht getan: Denn der Stalker wird merken, dass unter dem alten Anschluss niemand mehr erreichbar ist, und hartnäckige Stalker finden auch die neue Nummer heraus.

Beim Wechsel der Rufnummer sollte daher nach Möglichkeit der alte Anschluss behalten werden. Bei einer ISDN-Festnetzanlage ist das kein Problem, es können mehrere Nummern eingerichtet werden. Beim Handy wird die alte SIM-Karte einfach in ein anderes Handy eingelegt, das auf lautlos gestellt und beiseite gelegt wird.

Beweise sammeln

Bevor Telefonterror zur Anzeige gebracht wird, sind Beweise notwendig. Diese kann aber jeder leicht selbst sammeln - beispielsweise durch einen Anrufbeantworter. Wenn der Stalker eine Nachricht auf den Anrufbeantworter spricht, wird sie gespeichert und kann direkt der Polizei übergeben werden. Auch im späteren Verfahren dient die Nachricht der Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegenüber dem Stalker. Alternativ stehen verschiedene Organisationen und Vereine gegen Stalking für Betroffene zur Verfügung. Sie können beratend und begleitend zur Seite stehen und weitere Lösungen vorschlagen.

URL des Artikels: http://eurogrube.de/verbrauchernews/telefonterror.htm