Telefonterror / Telefonbelästigung - was tun?
Als Telefonterror oder Telefonbelästigung werden Anrufe bezeichnet, die keinen
sinnvollen Zweck erfüllen, sondern lediglich dazu gedacht sind, den Besitzer des
Anschlusses zu irritieren oder zu belästigen. Sie sind wiederkehrend, oftmals
gehen sie von unterdrückten Rufnummern aus. Manchmal ist der Stalker bekannt und
spricht, in anderen Fällen folgt nur Schweigen, sobald der Hörer abgenommen
wird. Telefonterror kann zur Anzeige gebracht werden. Allerdings sind hierfür
Beweise notwendig. Dies erfordert Besonnenheit und wird oftmals von den
verängstigten Opfern vergessen.
Was tun zu Beginn der Belästigung?
Oftmals werden abgewiesene Verehrer versuchen, durch ständige Telefonanrufe die
Aufmerksamkeit der geliebten Person auf sich zu ziehen und sie überzeugen zu
wollen. In solchen Fällen kann entweder das Kabel gezogen oder das Handy
ausgeschaltet werden. Dies ist vor allem Nachts die ideale Lösung, wenn ohnehin
keine wichtigen Anrufe eingehen werden. Wenn es sich um Stalker aus unerwiderter
Liebe handelt, lassen sie sich dadurch oft schon entmutigen und der
Telefonterror ist bald wieder vorbei.
Stalking verhindern
Sinnvoll kann zunächst die Einrichtung einer Funktion namens CLIP (calling line
identification presentation) sein. Sie funktioniert auf jeder Telefonanlage, ein
ISDN-Telefon ist dafür nicht erforderlich. Die Einrichtung wird beim
Telefonanbieter beantragt und kostet Geld, allerdings nicht viel. Die
CLIP-Funktion macht es möglich, die Nummer eines jeden Anrufers bereits beim
ersten Läuten auf dem Display angezeigt zu bekommen. Auf diese Weise lässt sich
schon vor dem Abnehmen sehen, wer anruft - der Anruf kann dann entweder
ignoriert oder entgegengenommen werden. Alternativ dazu kann beim
Telefonanbieter eine Blacklist eingerichtet werden. Die Nummern, die dort
verzeichnet sind, dürfen den eigenen Anschluss nicht mehr anrufen. Diese
Möglichkeit gibt es sowohl für Festnetz- als auch Handyanschlüsse.
Eine ISDN-Telefonanlage bietet weitere interessante Funktionen, die Stalkern den
Spaß verderben können. So können beispielsweise Anrufe mit unterdrückter
Rufnummer pauschal abgewiesen werden. Dies wird dem Anrufer mitgeteilt. Wenn der
Anruf wichtig war, wird er mit angezeigter Rufnummer wiederkehren. Der Stalker
hat dadurch allerdings keine Möglichkeit mehr, anonym zu bleiben.
Die Nummer wechseln
Um ein für alle Mal einen Schlussstrich zu ziehen, sind oft radikale Schritte
nötig. Dies kann der Wechsel der Rufnummer sein. Allerdings ist es damit nicht
getan: Denn der Stalker wird merken, dass unter dem alten Anschluss niemand mehr
erreichbar ist, und hartnäckige Stalker finden auch die neue Nummer heraus.
Beim Wechsel der Rufnummer sollte daher nach Möglichkeit der alte Anschluss
behalten werden. Bei einer ISDN-Festnetzanlage ist das kein Problem, es können
mehrere Nummern eingerichtet werden. Beim Handy wird die alte SIM-Karte einfach
in ein anderes Handy eingelegt, das auf lautlos gestellt und beiseite gelegt
wird.
Beweise sammeln
Bevor Telefonterror zur Anzeige gebracht wird, sind Beweise notwendig. Diese
kann aber jeder leicht selbst sammeln - beispielsweise durch einen
Anrufbeantworter. Wenn der Stalker eine Nachricht auf den Anrufbeantworter
spricht, wird sie gespeichert und kann direkt der Polizei übergeben werden. Auch
im späteren Verfahren dient die Nachricht der Durchsetzung eines
Unterlassungsanspruchs gegenüber dem Stalker. Alternativ stehen verschiedene
Organisationen und Vereine gegen Stalking für Betroffene zur Verfügung. Sie
können beratend und begleitend zur Seite stehen und weitere Lösungen
vorschlagen.
URL des Artikels: http://eurogrube.de/verbrauchernews/telefonterror.htm