Erste eigene Wohnung

Die meisten jungen Erwachsenen ziehen zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums aus dem Elternhaus aus und mieten ihre erste eigene Wohnung. Bei vielen ist dieser Schritt notwendig, da der weitere Bildungsweg in eine andere Stadt führt. Andere wiederum bleiben zwar in der Nähe der Eltern, wünschen sich aber mehr Freiheit und Selbstbestimmung und suchen sich deswegen eine eigene Wohnung. Ganz gleich, was die Beweggründe sind - das erste Zuhause in Eigenregie ist eine große Herausforderung, aber auch der Beginn eines neuen, aufregenden Lebensabschnitts.

Wohnungen für junge Mieter finden

Die meisten Wohnungsangebote richten sich an Menschen mit einem Einkommen, das höher liegt als das des typischen Azubis oder Studenten. Junge Menschen werden von vielen Vermietern nur ungern aufgenommen, da sie um deren Geldknappheit wissen. Das macht es aber nicht unmöglich für sie, trotzdem an eine schöne Wohnung zu kommen - denn es gibt neben humanen Vermietern auch verschiedene Tricks. So ist es für junge Menschen grundsätzlich besser, eine erste eigene Wohnung direkt vom Vermieter anzumieten und möglichst den Weg über Makler und Wohnungsbaugenossenschaften zu meiden. Dadurch entstehen nur zusätzliche Kosten. Bei der direkten Ansprache des Vermieters hingegen kann sich dieser einen ersten Eindruck machen und ist oft bereit, eine Wohnung an einen Azubi oder Studenten zu vergeben, der vielleicht weniger Geld hat, aber dafür sympathisch ist.

Die Einrichtung: Schön, aber praktisch

Viele typische Erstwohnungen sind recht klein, oft handelt es sich dabei nur um ein großes Zimmer mit Bad und Kochnische. Größere Wohnungen liegen meist nicht im preislichen Rahmen, auch wenn junge Menschen sie liebend gern annehmen würden. Durch den begrenzten Platz muss die Einrichtung der Wohnung besondere Voraussetzungen erfüllen: Natürlich muss sie optisch gefallen, aber auch praktisch sein und sich in die Wohnung eingliedern können, ohne viel Raum einzunehmen. Es kann eine Herausforderung sein, solche Möbel zu finden - wer sich allerdings die Zeit nimmt, mit den Freunden oder den Eltern die gängigen Möbelmärkte abzusuchen, wird mit Sicherheit Möbellösungen finden, die optisch gefallen und für die Wohnung geeignet sind.

WG, möbliertes Zimmer oder Wohnung?

Bei der ersten eigenen Wohnung muss es sich nicht zwingend um die klassische Wohnung mit mehreren Zimmern im Mehrfamilienhaus handeln. Sie bietet natürlich den Vorteil, dass der Bewohner abgeschottet ist und seine Ruhe hat - allerdings ist dies oft die teuerste Lösung. Günstiger sind häufig möblierte Zimmer. Diese sind in größeren Städten leicht zu finden, in denen es Wohnheime speziell für junge Menschen oder Studenten gibt. Teils gehören diese der Uni, teils steht auch eine andere Gesellschaft dahinter. Eine ähnliche Lösung wäre die WG, die jeder junge Mensch auch selbst in der ersten eigenen Wohnung eröffnen kann.

Fallen im Mietvertrag

Der Mietvertrag ist einer der ersten großen Verträge, die der junge Erwachsene im Leben unterzeichnen wird. Dabei sollte er jedoch mit offenen Augen auf Fallen achten - gelegentlich wird versucht, unwissende junge Mieter an ungünstige Verträge zu binden. So dürfen einige Azubis oder Studierende am Wochenende nicht in ihrer Wohnung bleiben und müssen nach Hause zur Familie fahren. Solche und ähnliche Klauseln sollten tunlichst vermieden werden.

Weitere wichtige Hinweise:

Die Kaution

Verwaltungen verlangen eine so genannte Kaution als Sicherheitsleistung. Diese beträgt 1 - 3 Monatsmieten. Diese Kaution wird auf einem Mietkautionskonto auf ihren Namen hinterlegt. Die Kaution muss vor dem Mietbeginn gezahlt werden. Beim späteren Auszug aus der Wohnung wird das Geld nach einer gewissen Zeit wieder freigegeben und der Mieter kann frei darüber verfügen. Zur Freigabe des Geldes müssen Vermieter und Mieter unterschreiben.

Höhe der Miete

Die Höhe der gesamten Mietkosten sollte nicht mehr als 30 Prozent des eigenen Nettolohns ausmachen.

Wohnungsübernahme

Bei der Wohnungsübergabe wird ein Übergabeprotokoll ausgestellt. In diesem Protokoll werden alle Mängel der Wohnung notiert. Dies können z.B. beschädigte Bodenbeläge, zerkratzte Türen oder Teppichflecken sein. Aus diesem Grund sollte die Wohnung im Vorfeld gründlich auf Mängel untersucht werden.

Beim Auszug wird ein gleiches Protokoll erstellt. Wenn zu diesem Zeitpunkt neue Schäden hinzugekommen sind, können diese Kosten auf Sie verrechnet werden.

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