Erste eigene Wohnung
Die meisten jungen Erwachsenen ziehen zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums
aus dem Elternhaus aus und mieten ihre erste eigene Wohnung. Bei vielen ist
dieser Schritt notwendig, da der weitere Bildungsweg in eine andere Stadt führt.
Andere wiederum bleiben zwar in der Nähe der Eltern, wünschen sich aber mehr
Freiheit und Selbstbestimmung und suchen sich deswegen eine eigene Wohnung. Ganz
gleich, was die Beweggründe sind - das erste Zuhause in Eigenregie ist eine
große Herausforderung, aber auch der Beginn eines neuen, aufregenden
Lebensabschnitts.
Wohnungen für junge Mieter finden
Die meisten Wohnungsangebote richten sich an Menschen mit einem Einkommen, das
höher liegt als das des typischen Azubis oder Studenten. Junge Menschen werden
von vielen Vermietern nur ungern aufgenommen, da sie um deren Geldknappheit
wissen. Das macht es aber nicht unmöglich für sie, trotzdem an eine schöne
Wohnung zu kommen - denn es gibt neben humanen Vermietern auch verschiedene
Tricks. So ist es für junge Menschen grundsätzlich besser, eine erste eigene
Wohnung direkt vom Vermieter anzumieten und möglichst den Weg über Makler und
Wohnungsbaugenossenschaften zu meiden. Dadurch entstehen nur zusätzliche Kosten.
Bei der direkten Ansprache des Vermieters hingegen kann sich dieser einen ersten
Eindruck machen und ist oft bereit, eine Wohnung an einen Azubi oder Studenten
zu vergeben, der vielleicht weniger Geld hat, aber dafür sympathisch ist.
Die Einrichtung: Schön, aber praktisch
Viele typische Erstwohnungen sind recht klein, oft handelt es sich dabei nur um
ein großes Zimmer mit Bad und Kochnische. Größere Wohnungen liegen meist nicht
im preislichen Rahmen, auch wenn junge Menschen sie liebend gern annehmen
würden. Durch den begrenzten Platz muss die Einrichtung der Wohnung besondere
Voraussetzungen erfüllen: Natürlich muss sie optisch gefallen, aber auch
praktisch sein und sich in die Wohnung eingliedern können, ohne viel Raum
einzunehmen. Es kann eine Herausforderung sein, solche Möbel zu finden - wer
sich allerdings die Zeit nimmt, mit den Freunden oder den Eltern die gängigen
Möbelmärkte abzusuchen, wird mit Sicherheit Möbellösungen finden, die optisch
gefallen und für die Wohnung geeignet sind.
WG, möbliertes Zimmer oder Wohnung?
Bei der ersten eigenen Wohnung muss es sich nicht zwingend um die klassische
Wohnung mit mehreren Zimmern im Mehrfamilienhaus handeln. Sie bietet natürlich
den Vorteil, dass der Bewohner abgeschottet ist und seine Ruhe hat - allerdings
ist dies oft die teuerste Lösung. Günstiger sind häufig möblierte Zimmer. Diese
sind in größeren Städten leicht zu finden, in denen es Wohnheime speziell für
junge Menschen oder Studenten gibt. Teils gehören diese der Uni, teils steht
auch eine andere Gesellschaft dahinter. Eine ähnliche Lösung wäre die WG, die
jeder junge Mensch auch selbst in der ersten eigenen Wohnung eröffnen kann.
Fallen im Mietvertrag
Der Mietvertrag ist einer der ersten großen Verträge, die der junge Erwachsene
im Leben unterzeichnen wird. Dabei sollte er jedoch mit offenen Augen auf Fallen
achten - gelegentlich wird versucht, unwissende junge Mieter an ungünstige
Verträge zu binden. So dürfen einige Azubis oder Studierende am Wochenende nicht
in ihrer Wohnung bleiben und müssen nach Hause zur Familie fahren. Solche und
ähnliche Klauseln sollten tunlichst vermieden werden.
Weitere wichtige Hinweise:
Die Kaution
Verwaltungen verlangen eine so genannte Kaution als Sicherheitsleistung. Diese
beträgt 1 - 3 Monatsmieten. Diese Kaution wird auf einem Mietkautionskonto auf
ihren Namen hinterlegt. Die Kaution muss vor dem Mietbeginn gezahlt werden. Beim
späteren Auszug aus der Wohnung wird das Geld nach einer gewissen Zeit wieder
freigegeben und der Mieter kann frei darüber verfügen. Zur Freigabe des Geldes
müssen Vermieter und Mieter unterschreiben.
Höhe der Miete
Die Höhe der gesamten Mietkosten sollte nicht mehr als 30 Prozent des eigenen
Nettolohns ausmachen.
Wohnungsübernahme
Bei der Wohnungsübergabe wird ein Übergabeprotokoll ausgestellt. In diesem
Protokoll werden alle Mängel der Wohnung notiert. Dies können z.B. beschädigte
Bodenbeläge, zerkratzte Türen oder Teppichflecken sein. Aus diesem Grund sollte
die Wohnung im Vorfeld gründlich auf Mängel untersucht werden.
Beim Auszug wird ein gleiches Protokoll erstellt. Wenn zu diesem Zeitpunkt neue
Schäden hinzugekommen sind, können diese Kosten auf Sie verrechnet werden.
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