Kaufvertrag Rücktritt
Seit dem 01.01.2002 hat sich die Rechtslage beim Rücktritt eines Kaufvertrags geändert.
Damit Sie den Überblick behalten, welche Rechte Sie bei einem geplanten Rücktritt eines Kaufvertrags, welcher seit Einführung des Euros abgeschlossen wurde haben, offerieren wir hier eine Übersicht.
Ist die Kaufsache mangelhaft und konnte der Verkäufer durch eine Nacherfüllung (z.B. eine Ersatzlieferung) die Fehler nicht beseitigen, hat der Käufer die Möglichkeit, neben einer Kaufpreisminderung auch ganz vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er kann also den vollen Kaufpreis zurückverlangen.
Die Voraussetzung für den Rücktritt ist eine ergebnislose Fristsetzung der Leistung. Hat der Käufer jedoch bereits die Nacherfüllung (z.B. eine Ersatzlieferung) unter Fristsetzung verlangt, ist eine weitere Frist nicht nötig.
Das Rücktrittsrecht verjährt nach 2 Jahren. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und läuft ab dem Tag, an dem der Käufer den Kaufgegenstand erhalten hat.
URL des Artikels: http://eurogrube.de/verbrauchernews/kaufvertrag-ruecktritt.htm