Schüler Nebenjob

Das Aufbessern des Taschengeldes ist heutzutage durch umfangreiche Jobangebote einfacher denn je. Schülerinnen und Schüler profitieren bei einem Nebenjob bzw. einem Ferienjob nicht nur durch den finanziellen Aspekt, sondern auch noch durch wichtige soziale Erfahrungen.

Von der gesetzlichen Seite her muss die Schülerin / der Schüler mindestens 15 Jahre alt sein. Sofern man sich in der Vollzeitschulpflicht befindet, muss der Ferienjob auf maximal vier Wochen im Jahr begrenzt sein. Nach Vollendung der Vollschulzeitpflicht, ist diese Regel außer Kraft.

Die tägliche Arbeitszeit ist auf 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden in der Woche begrenzt, sofern der Schüler 15 Jahre alt ist, jedoch noch nicht volljährig.

Auf der Suche nach einem passenden Job, möchten wir folgende Webseiten empfehlen:

Schuelerjobs.de

Eine Jobbörse für Schüler und Studenten. Alle Stellenanzeigen können kostenlos durchsucht werden. Besonders praktisch ist die Funktion der direkten Bewerbung über das Internet.

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