Flug Handgepäck
Seit dem 06.11.2006 bestehen aufgrund verstärkter Sicherheitsmaßnahmen, neue EU-Richtlinien für das Mitführen von Handgepäck. Die in den Richtlinien beschlossenen Punkte gelten für alle Abflüge innerhalb Europas.
Die neuen Regeln befassen sich vor allem mit dem Mitführen von Flüssigkeiten. Das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck – wozu z.B. Parfum, Sprays und Getränke gehören – ist nur noch in Mengen von bis zu 100 Millilitern erlaubt. Weiterhin muss das Behältnis in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt sein.
Das Mitführen von Waffen aller Art ist selbstverständlich strengstens verboten. Neben Pistolen und Elektroschockern gehören dazu auch noch generell spitze bzw. scharfe Gegenstände wie Messer und Scheren, Feuerzeuge und Sportgegenstände wie Baseballschläger, Angelruten etc.
Erlaubt sind nach wie vor verschreibungspflichtige Medikamente, Babynahrung, Fotogeräte sowie MP3-Player und andere elektronische Unterhaltungsgeräte wie beispielsweise Handys und Notebooks.
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