Erbschaft Ausschlagung und Beratung

Der Begriff „Erbe“ löst in den meisten Betroffenen positive Gefühle aus. Wer denkt da nicht gerne an den vergessenen reichen Onkel, dessen herrschaftliche Hinterlassenschaft man nur zu gerne entgegennehmen möchte.

In der Realität sieht dies leider oft anders aus. Gerade bei nahen Angehörigen sorgt eine Erbschaft für eine persönliche Überforderung. Neben der eigenen Trauer sind auch Nachlass-Streitigkeiten ein häufig auftretendes Problem.

Nur die Wenigsten wissen, dass dieser Stress nicht gerechtfertigt ist, denn der Gesetzgeber regelt die wichtigsten Punkte rund um das Erben und Vererben durch entsprechende Gesetze wie von selbst.

Grundsätzlich – sofern kein Testament vorhanden ist – erben Ehegatten und Kinder vor allen anderen Verwandten. In diesem Fall erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes. Die restliche Hälfte wird auf die vorhandenen Kinder aufgeteilt. Wenn es keine Kinder gibt, gehen 75% des Erbes an den überlebenden Partner und der Rest an die Eltern des Verstorbenen. Wenn auch diese aus dem Leben geschieden sind, erben seine Geschwister, beziehungsweise deren Kinder.

Leider kommt es in Deutschland sehr oft vor, dass ein Erbe mehr Ärger als Freude bereitet. Dies ist besonders dann der Fall, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat.

Hier gilt es schnell zu reagieren, und die Erbschaft auszuschlagen, denn der Gesetzgeber sieht vor, dass der Betroffene, der sechs Wochen lang schweigt, automatisch Erbe wird. Somit ist der Erbe sowohl im Besitz des Vermögens, aber zugleich auch Träger der vorhandenen Schulden.

In der Regel reichen sechs Wochen nicht dazu aus, sich einen kompletten finanziellen Überblick des Verstorbenen zu verschaffen.

Um sich also schon im Voraus von der Übernahme etwaiger Schulden zu schützen, sollte direkt bei der Annahme des Erbes die Haftung lediglich auf die Höhe des Nachlasses beschränkt werden.

In diesem Fall zahlt das Gericht erst alle eventuellen Gläubiger aus. Der übrig gebliebene Rest wird dann dem Erben zugesprochen.

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