Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Diese werden an den Arbeitnehmer gezahlt, welcher den Betrag daraufhin anlegt. Die Zuschüsse des Arbeitgebers variieren stark, und reichen von 7 Euro bis 40 Euro.
Die Vermögenswirksamen Leistungen können je nach Anlagementalität des Kunden entweder in Bausparverträge, Fondssparpläne oder Lebensversicherungen investiert werden.
Für die ersten beiden Anlagevarianten zahlt der Staat zusätzliche Leistungen.
Auf diese Weise wird die Anlage in Bausparverträgen mit 8,8 % gefördert, wobei sich diese Rendite auf maximal 40 Euro Förderung pro Monat bezieht. Die Förderung in Fondssparpläne ist deutlich höher, sie beträgt 18 %, allerdings werden hier nur maximal 35 Euro pro Monat gefördert.
Der Betrag, den der Kunde anlegen möchte, ist frei wählbar. So kann er entweder den Betrag des Arbeitgebers investieren, oder - sofern dieser sehr niedrig sein sollte - mit eigenem Geld diesen Betrag aufstocken.
Auf diese Weise kann jeder Arbeitnehmer in den vollen Genuss der staatlichen Förderung kommen. Auch Arbeitnehmer, deren Chef keine Vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können solche Verträge abschließen. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die Zahlungen auf den Vertrag vom Arbeitgeber überwiesen werden.
Um die staatliche Förderung bei Vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten, müssen die Arbeitnehmer allerdings die Verträge 7 Jahre lang laufen lassen. Eine vorzeitige Kündigung würde den Anspruch zunichte machen. Ebenso sind Einkommensgrenzen zu beachten. So darf ein Single nicht mehr als 17.400 Euro verdienen. Ein Ehepaar das doppelte.
Die Anlage kann je nach Mentalität des Kunden erfolgen. Bausparverträge bieten ein hohes Maß an Sicherheit, allerdings sind hier selten mehr als 4 % Rendite möglich. Fondssparpläne bieten auf der anderen Seite Renditemöglichkeiten bis 9 % pro Jahr, allerdings weisen sie oft hohe Schwankungen auf. Kursverluste sind somit ebenfalls möglich.
Kunden sollten sich daher vor Abschluss umfassend beraten lassen.
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