Ausbildung Verdienst

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre", nicht zuletzt zeigt sich der Hintergrund dieses Sprichworts beim Blick auf das Gehalt während der Ausbildung. Gehälter während der Ausbildung sind grundsätzlich abhängig von Ausbildungsjahr.

Sie werden entsprechend der Staffelung für das Ausbildungsjahr der im Ausbildungsvertrag festgelegten Höhe monatlich an die Auszubildenden gezahlt. Bei einer betrieblichen Ausbildung ist das Unternehmen selbst für die Zahlung zuständig.

Bei einer überbetrieblichen Ausbildung kann das Gehalt von einem Förderträger gezahlt werden, unabhängig davon welche Praktika der Auszubildende in diversen Betrieben absolviert hat.

Gehälter während der Ausbildungszeit sind deutlich niedriger, wie die eines Angestellten. Der Grund dafür, ist in dem dualen Ausbildungssystem zu finden, bei dem der Auszubildende nicht nur betriebliche Aufgaben übernimmt, sondern auch für eine schulische, theoretische Ausbildung vom Betrieb freigestellt wird. Im Falle einer sehr niedrigen Ausbildungsvergütung können Anträge für Kostenübernahmen bei den zuständigen Arbeitsämtern gestellt werden.

Kosten von Wohnung in Form von eines Mietzuschusses, Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kosten der Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz können durch eine Berufsausbildungsbeihilfe, kurz „BAB“ übernommen werden.

Die Bewilligung obliegt dem jeweiligen Sachbearbeiter. Erklärungen und genaue Angaben über monatlich anfallende Ausgaben sind daher unumgänglich. Gehälter während der Ausbildung unterliegen ab einer monatlichen Vergütung über 375 Euro der Lohnsteuer und den Sozialabgaben.

Im schlimmsten Fall, kann das zu einer Benachteiligung des Auszubildenden führen, sofern er nur knapp über diesen Sätzen liegt. Es ist deshalb ratsam, schon im Vorfeld eine Gehaltsrechnung durchzuführen, um den Nettoverdienst zu ermitteln.

URL des Artikels: http://eurogrube.de/ausbildung-beruf-karriere/ausbildung-gehalt.htm