Abfindung bei Kündigung
In naher Zukunft ist in Folge der Finanzkrise und dem damit vermutlich
verbundenen vorläufigen Ende des Wirtschaftsaufschwungs damit
zu rechnen, dass es in Deutschland wieder vermehrt zu betriebsbedingten
Kündigungen kommen wird. Für die betroffenen
Arbeitnehmer kann diese schwierige Situation durch Aushandeln einer
großzügigen Abfindung mit dem Arbeitgeber zumindest
spürbar gemildert werden. Was aber ist hier zu beachten?
Generell gilt: Es gibt zunächst keinen gesetzlich geregelten
Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung. Auch gibt es keine
verbindlichen Maßgaben über die Höhe einer
eventuellen Abfindung. Dies eröffnet beiden Parteien einen
erheblichenen Spielraum für Verhandlungen.
Als Verhandlungsgrundlage dient in der Regel die so genannte
Regelabfindung: Die Regelabfindung bewegt sich in der Höhe der
Hälfte eines monatlichen Bruttoeinkommens pro geleistetem
Beschäftigungsjahr; ist ein Arbeitnehmer also seit zehn Jahren
in seinem Betrieb beschäftigt, werden fünf
Monatsgehälter an Abfindung bezahlt.
Für Arbeitnehmer mit einer langen
Betriebszugehörigkeit kann dies durchaus lukrativ sein, zumal,
wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle in Aussicht hat oder den
Sprung in die Selbstständigkeit wagen möchte. Oft
werden vor allem langjährigen Mitarbeitern Regelabfindungen in
Aussicht gestellt, da der Arbeitgeber die Stelle mit billigerem
Personal besetzen möchte. In solchen Fällen ergibt
sich für den Arbeitnehmer natürlich ein gewisser
Verhandlungsspielraum nach oben.
Für Arbeitnehmer, die dem Unternehmen noch nicht lange
angehören, ist eine solche Regelabfindung allerdings
problematisch wenn nicht indiskutabel. Für solche Arbeitnehmer
gilt es nun zu ermitteln, mit welchen Chancen man gegen die
Kündigung rechtliche Schritte einleiten könnte. Sind
die Erfolgsaussichten für einen solchen Fall gut, sollte man
dem Arbeitgeber gegenüber äußern, dass ein
Gang vor ein Arbeitsgericht in Erwägung gezogen wird.
Arbeitgeber scheuen in der Regel alleine aus Kostengründen
aber auch wegen der daraus möglicherweise resultierenden
schlechten Presse solche Prozesse und sind zu Kompromissen bereit,
sofern der Arbeitnehmer seine Forderungen nicht übertreibt.
Ein solches Vorgehen ist allerdings mit Risiken verbunden, wenn der
Ausgang des eventuellen Verfahrens nicht klar prognostizierbar ist,
denn der Arbeitgeber kann durchaus verärgert reagieren und
sein ursprüngliches Angebot zurückziehen.
Neben einem gewissen Verhandlungsgeschick empfiehlt sich in jedem Fall
die Hinzuziehung einer fachkundigen Stelle und notfalls auch eines
Rechtsbeistandes. Die langjährige Praxis der
Abfindungszahlungen in Deutschland hat natürlich zu einer
hohen Zahl von Präzedenzfällen geführt und
Fachleute etwa bei Arbeitnehmerverbänden und Anwälte
mit Spezialgebiet Arbeitsrecht können somit rasch die
entsprechende Situation einordnen.
Da Abfindungen normalerweise der Steuerpflicht unterliegen, ist es auch
sinnvoll, sich mit der Bank oder einem Steuerberater in Verbindung zu
setzen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.
URL des Artikels: http://eurogrube.de/ausbildung-beruf-karriere/abfindung-kuendigung.htm