Anrufer ermitteln

Wer kennt das nicht, da kommt man nach Hause und sieht auf seinem Telefon-Display eine unbekannte Nummer. Man möchte jedoch nicht sofort zurückrufen, ohne zu wissen, wer eigentlich angerufen hat.

In diesem Fall bietet das Internet Hilfe. Zum Beispiel wird unter Telefonbuch.de eine so genannte „Inversuche“ - auch Rückwärtssuche genannt -, angeboten. Hier muss man die vollständige Telefonnummer - bestehend aus Vorwahl (dringend auch spezielle Vorwahlen wie z. B. 0800) und Rufnummer eingeben. Die Suche muss nicht nur nach Festnetzanschlüssen erfolgen, sondern kann auch für Handynummern vorgenommen werden.

Aufgrund von Datenschutzgesetzen ist es jedoch auch möglich, dass die Suche zu keinem Ergebnis führt. In diesem Falle hat der Teilnehmer der Inverssuche widersprochen. In diesem Fall hat man praktisch keine Chance mehr, den Anrufer zu ermitteln.

Einen unbekannten Anrufer zu ermitteln kann auch strafrechtliche Gründe haben. Es muss ja nicht gleich ein „Stalker“ sein, aber lästige Anrufe, oder Anrufe im Zusammenhang mit Drohungen müssen nicht klaglos hingenommen werden.

Für einen solchen Fall kommt dem Betroffenen ein äußerst umstrittenes Gesetz ab dem 1. Januar 2008 zu Hilfe, denn ab diesem Tag müssen die Telefonanbieter die Rufnummer des Anrufenden und des Angerufenen sechs Monate lang speichern.

Des weiteren werden der Beginn und das Ende der Verbindung festgehalten. Telefoniert man über das Internet, wird zusätzlich die IP-Adresse protokolliert. Stellt man also aufgrund von Belästigungen, beleidigenden oder drohenden Anrufen Strafanzeige, dann kann die Polizei den Anrufer ermitteln.

Kommen solche Anrufe von einem Handy, wird auch noch der Standort des Anrufers ermittelt. Selbst bei SMS-Nachrichten wird die Nummer des Absenders und des Empfängers, mit der genauen Uhrzeit dokumentiert.

Grundsätzlich besteht noch die Möglichkeit, in den zahlreichen Verbraucherzentralen Informationen über die Ermittlung eines Anrufers zu erhalten.

URL des Artikels: http://eurogrube.de/gemischtes/anrufer-ermitteln.htm