Gewerbe anmelden
Wer sich selbständig machen möchte, muss einige Regeln beachten. Bei der
Anmeldung der Selbständigkeit, muss angegeben werden, ob eine gewerbliche, oder
eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, dies ist oft nicht leicht zu
unterscheiden. Unter die Selbständigkeit fallen hier beide, unterschieden werden
sie nur nach anderen Einordnungsmerkmalen und Abgrenzungspunkten.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn der Gewerbetreibende weisungsfrei
handelt, das heißt er trägt die Risiken und Chancen des Unternehmens alleine und
in eigener Verantwortung. Er hat die Absicht zur Gewinnerzielung, er will also
mehr erwirtschaften als es die Deckung der Kosten erfordert. Ein weiterer Punkt
ist die nachhaltige Beschäftigung, er will das Gewerbe mit Nachhaltigkeit
betreiben, es besteht also eine Wiederholungs- oder Fortsetzungsabsicht.
Wer sich für ein Gewerbe entscheidet, muss sich bei der zuständigen Gemeinde
oder beim Bürgermeisteramt als Gewerbetreibender anmelden, und unterliegt somit
der Gewerbesteuerpflicht. Der Gewerbetreibende ist somit zur doppelten
Buchführung, und der Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet ( hier gibt es
allerdings Ausnahmen, die sich nach dem Einkommen, bzw. dem Gewinn richten.
Unter bestimmten Einkommensgrenzen muss weder die Gewerbesteuer gezahlt, die doppelte
Buchführung betrieben, oder die Mietgliedsbeiträge für die IHK gezahlt werden.
Diese werden erst ab Erreichen einer bestimmten Einkommensgrenze fällig).
Erfolgt eine Gewerbeanmeldung werden automatisch das Finanzamt, die
Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, das Statistische Landesamt, die
Industrie- und Handelskammer, und das Handelsregistergericht informiert. Das
Finanzamt sendet nach der Registrierung automatisch eine Steuernummer zu.
Handelsbetriebe, Gaststättenbetriebe, Dienstleistungsunternehmen, Handwerks- und
Industriebetriebe gehören hier zum Beispiel zu den typischen Gewerbe-Typen die
anmeldungspflichtig sind. Ausgenommen sind Berufe im öffentlichen Dienst oder
der Hauswirtschaft, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wie zum Beispiel in
der Tierzucht, oder der Fischerei.
Eine Unterscheidung in den Gewerbetreibenden oder Freiberufler definiert hier
das Steuerrecht. Unter die freiberuflichen Tätigkeiten fallen zum Beispiel
Ärzte, Juristen, Ingenieure, Steuerberater, oder auch Journalisten.
Bei Unklarheiten ob Gewerbe oder Freiberufler helfen hier die zuständigen
IHK-Stellen, oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit weiter. Diese
geben unter anderem Tipps zur Selbständigkeit.
Damit der Schritt in die Selbständigkeit ein Erfolg wird, sollte man sich über
ein paar Dinge klar sein, dies kann unter anderem bedeuten: Mehr Stunden wie bei
einem geregelten 8-Stunden-Job, keinen Urlaub aber dafür jede Menge Stress,
eventuell weniger Geld aber vor allem mehr Verantwortung.
Bis das Geschäft richtig läuft, kann es unter Umständen Jahre dauern. Um sich
abzusichern, empfiehlt es sich hier in der ersten Zeit einen "regulären" Job zu
haben, und sich das eigene Geschäft nebenbei aufzubauen.
Weitere Informationen auf:
www.gewerbe-anmelden.net
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