Gewerbe anmelden

Wer sich selbständig machen möchte, muss einige Regeln beachten. Bei der Anmeldung der Selbständigkeit, muss angegeben werden, ob eine gewerbliche, oder eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, dies ist oft nicht leicht zu unterscheiden. Unter die Selbständigkeit fallen hier beide, unterschieden werden sie nur nach anderen Einordnungsmerkmalen und Abgrenzungspunkten.

Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn der Gewerbetreibende weisungsfrei handelt, das heißt er trägt die Risiken und Chancen des Unternehmens alleine und in eigener Verantwortung. Er hat die Absicht zur Gewinnerzielung, er will also mehr erwirtschaften als es die Deckung der Kosten erfordert. Ein weiterer Punkt ist die nachhaltige Beschäftigung, er will das Gewerbe mit Nachhaltigkeit betreiben, es besteht also eine Wiederholungs- oder Fortsetzungsabsicht.

Wer sich für ein Gewerbe entscheidet, muss sich bei der zuständigen Gemeinde oder beim Bürgermeisteramt als Gewerbetreibender anmelden, und unterliegt somit der Gewerbesteuerpflicht. Der Gewerbetreibende ist somit zur doppelten Buchführung, und der Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet ( hier gibt es allerdings Ausnahmen, die sich nach dem Einkommen, bzw. dem Gewinn richten.

Unter bestimmten Einkommensgrenzen muss weder die Gewerbesteuer gezahlt, die doppelte Buchführung betrieben, oder die Mietgliedsbeiträge für die IHK gezahlt werden. Diese werden erst ab Erreichen einer bestimmten Einkommensgrenze fällig).

Erfolgt eine Gewerbeanmeldung werden automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, das Statistische Landesamt, die Industrie- und Handelskammer, und das Handelsregistergericht informiert. Das Finanzamt sendet nach der Registrierung automatisch eine Steuernummer zu.

Handelsbetriebe, Gaststättenbetriebe, Dienstleistungsunternehmen, Handwerks- und Industriebetriebe gehören hier zum Beispiel zu den typischen Gewerbe-Typen die anmeldungspflichtig sind. Ausgenommen sind Berufe im öffentlichen Dienst oder der Hauswirtschaft, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wie zum Beispiel in der Tierzucht, oder der Fischerei.

Eine Unterscheidung in den Gewerbetreibenden oder Freiberufler definiert hier das Steuerrecht. Unter die freiberuflichen Tätigkeiten fallen zum Beispiel Ärzte, Juristen, Ingenieure, Steuerberater, oder auch Journalisten.

Bei Unklarheiten ob Gewerbe oder Freiberufler helfen hier die zuständigen IHK-Stellen, oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit weiter. Diese geben unter anderem Tipps zur Selbständigkeit.

Damit der Schritt in die Selbständigkeit ein Erfolg wird, sollte man sich über ein paar Dinge klar sein, dies kann unter anderem bedeuten: Mehr Stunden wie bei einem geregelten 8-Stunden-Job, keinen Urlaub aber dafür jede Menge Stress, eventuell weniger Geld aber vor allem mehr Verantwortung.

Bis das Geschäft richtig läuft, kann es unter Umständen Jahre dauern. Um sich abzusichern, empfiehlt es sich hier in der ersten Zeit einen "regulären" Job zu haben, und sich das eigene Geschäft nebenbei aufzubauen.

Weitere Informationen auf:

www.gewerbe-anmelden.net

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