Elektro Altgeräte Entsorgung

Seit März 2006 müssen Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder freiwillige Rücknahmesysteme nehmen diese Altgeräte an. Die Hersteller der Geräte müssen diese in den Sammelstellen abholen und entsorgen.

Alle Altgeräte die eine Stromversorgung - einen Netzanschluss oder eine Batterie - haben, gehören zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Darunter fallen Elektroherde, Geschirrspüler, Trockner, Mikrowellen, Waschmaschinen, Durchlauferhitzer, Friteusen, Sonnenbänke - ohne Röhren -, elektrische Heizkörper und Elektrorasenmäher.

Zu der Rubrik der Kaltgeräte gehören Kühlschränke, Klimageräte, Gefrierschränke- oder Truhen. Computer, Scanner, Drucker, Monitore, Lautsprecher, HiFi-Anlagen, Kopiergeräte, oder elektrische Musikinstrumente gehören zu den Informations- und Kommunikationsgeräten.

Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, Mixer, Toaster, Bügeleisen, Wasserkocher, Föhn, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, elektrisches Werkzeug, Nähmaschinen, Telefone, Anrufbeantworter, Handys etc. dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. Sie müssen in den jeweiligen Sammelstellen abgegeben werden.

In die Restabfall-Tonne dürfen weiterhin Glühbirnen, bzw. Glühlampen. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren etc. gehören zum Sonderabfall. Schreibtisch-, Nachttisch-, Steh- oder Wohnzimmerleuchten gehören in die Restabfall-Tonne, oder zum Sperrmüll.

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