Freiwillige Krankenversicherung
Welche Krankenversicherung eignet sich für welchen Versicherungsnehmer? - diese
Frage stellen sich viele. Wir möchten darauf eine Antwort geben.
Selbständige haben die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse
freiwillig zu versichern. Diese Alternative ist besonders für Personen geeignet,
die ihre Familienangehörigen mit in die Versicherung mit einbringen müssen, für
Ich-AGs und für ältere Selbständige. Der Wechsel innerhalb der gesetzlichen ist
für diese Personen besser, vor allem wenn private Versicherungen den Antrag
bereits abgelehnt haben.
Für den Wechsel in eine andere Krankenkasse, kann man jede gesetzliche
Krankenkasse aussuchen die in Deutschland entweder bundesweit oder auch regional
ihre Leistungen anbietet. In der gesetzlichen Krankenkasse kann man eine
Versicherung kündigen, wenn der Versicherte dort mindestens 18 Monate versichert
war.
Meist haben die Krankenkassen eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Anfang des
Folgemonats. Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht besteht dann, wenn die
Krankenkasse die Beiträge erhöht. Damit hat jeder Versicherte ein
Sonderkündigungsrecht.
Gibt die Krankenkasse eine Erhöhung ihrer Beiträge bekannt, muss innerhalb von 2
Monaten die Kündigung erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt genau wie bei der
normalen Frist, 2 Monate. Die alte Krankenkasse ist gesetzlich dazu
verpflichtet, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Die gesetzlichen Krankenkasse sind gegenüber den privaten dazu verpflichtet,
jeden Versicherten aufzunehmen. Bei der Beantragung zur Aufnahme, muss der neuen
Krankenkasse die Bescheinigung der alten Kasse vorgelegt werden, dass die
Versicherung gekündigt worden ist. Der Versicherte erhält dann sofort von der
gesetzlichen eine Mitgliedsbescheinigung.
Bei der Wahl der Krankenkasse sollte man darauf achten, was für Leistungen
geboten werden und zudem, auf welche Leistungen man persönlich Wert legt. Wer
einen ermäßigten Beitragssatz wählt, bekommt kein Krankengeld gezahlt. Bei einem
erhöhten Beitragssatz zahlen die Krankenkassen in der Regel ab der 7. Woche.
Vor allem Selbständige sollten sich über den erhöhten Beitragssatz versichern.
Im Falle einer länger andauernden Krankheit sichert das finanziell ab. Das
Krankengeld wird in Höhe von 90% des im Monat durchschnittlich verdienten
Einkommens gezahlt.
Wer noch kein Einkommen durch seine Selbständigkeit erzielt, oder bei einer
Ich-AG noch Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bekommt, für den lohnt sich diese
Versicherung natürlich nicht. Die Versicherung sollte dann aber sofort
umgestellt werden, wenn durch die Selbständigkeit ein regelmäßiges Einkommen
erzielt wird.
URL des Artikels: http://eurogrube.de/geld-und-finanzen/freiwillige-krankenversicherung.htm