Pflegeheim Kosten
Wenn ein Angehöriger krank, und die Pflege zu Hause nicht möglich ist, dann
bleibt meist als letzte Alternative nur noch ein Pflegeheim. Aber was für Kosten
kommen auf die Familie oder den Pflegebedürftigen zu, und welche Unterstützungen
sind zu erwarten?
Als erstes gilt, dass eine Pflegebedürftigkeit von einem medizinischen Dienst
festgestellt wird. Dieser Dienst kommt zu der betreffenden Person nach Hause,
untersucht diese, und legt dann eine Pflegstufe fest. Die Pflegestufen
unterteilen sich von 1 bis 3.
Entscheiden sich die Angehörigen die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim
zu bringen, dann zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei der Pflegestufe
"1" insgesamt 1023 Euro im Monat, bei Pflegestufe "2" 1279 Euro im Monat, und
bei der höchsten Pflegestufe "3" 1432 Euro.
Die zuerst hoch erscheinenden Zuschüsse reichen jedoch nicht aus, um die
Pflegeheimkosten abzudecken. Insgesamt sollte man mit monatlichen Kosten in Höhe
von etwa 3.400 Euro rechnen. Der Rest der übrig bleibt, müsste dann erst einmal
theoretisch von der Rente des Pflegebedürftigen zugezahlt werden.
Wenn der Betrag der Rente nicht ausreicht, um die restlichen Kosten zu decken,
kann die Möglichkeit bestehen den Rest von der Sozialhilfe zu beziehen, oder
einen Antrag auf Pflegewohngeld zu stellen.
Das Pflegewohngeld wird von den jeweiligen Städten gewährt. In den meisten
Fällen besteht ein Anspruch auf aufstockende Leistungen der Sozialhilfe.
Die Leistungen die bewilligt werden, richten sich dabei nach dem Einkommen,
welches der Pflegebedürftige bezieht. Die Familienangehörigen werden dabei in
der Regel nicht in Anspruch genommen Zuzahlungen zu leisten.
URL des Artikels: http://eurogrube.de/verbrauchernews/pflegeheim-kosten.htm