Pflegeheim Kosten

Wenn ein Angehöriger krank, und die Pflege zu Hause nicht möglich ist, dann bleibt meist als letzte Alternative nur noch ein Pflegeheim. Aber was für Kosten kommen auf die Familie oder den Pflegebedürftigen zu, und welche Unterstützungen sind zu erwarten?

Als erstes gilt, dass eine Pflegebedürftigkeit von einem medizinischen Dienst festgestellt wird. Dieser Dienst kommt zu der betreffenden Person nach Hause, untersucht diese, und legt dann eine Pflegstufe fest. Die Pflegestufen unterteilen sich von 1 bis 3.

Entscheiden sich die Angehörigen die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim zu bringen, dann zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei der Pflegestufe "1" insgesamt 1023 Euro im Monat, bei Pflegestufe "2" 1279 Euro im Monat, und bei der höchsten Pflegestufe "3" 1432 Euro.

Die zuerst hoch erscheinenden Zuschüsse reichen jedoch nicht aus, um die Pflegeheimkosten abzudecken. Insgesamt sollte man mit monatlichen Kosten in Höhe von etwa 3.400 Euro rechnen. Der Rest der übrig bleibt, müsste dann erst einmal theoretisch von der Rente des Pflegebedürftigen zugezahlt werden.

Wenn der Betrag der Rente nicht ausreicht, um die restlichen Kosten zu decken, kann die Möglichkeit bestehen den Rest von der Sozialhilfe zu beziehen, oder einen Antrag auf Pflegewohngeld zu stellen.

Das Pflegewohngeld wird von den jeweiligen Städten gewährt. In den meisten Fällen besteht ein Anspruch auf aufstockende Leistungen der Sozialhilfe.

Die Leistungen die bewilligt werden, richten sich dabei nach dem Einkommen, welches der Pflegebedürftige bezieht. Die Familienangehörigen werden dabei in der Regel nicht in Anspruch genommen Zuzahlungen zu leisten.

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