Krankenkasse Kündigung

Jeder Versicherte, der in eine andere Krankenkasse wechseln will, kann seine alte Krankenversicherung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen.

Wenn ein Wechsel der Kasse zum 01.12. vorgesehen ist, muss die Kündigung spätestens im September zum 31.11. erfolgen. Mit dem Wechsel in eine andere Kasse sind die Mitglieder laut Gesetz erst einmal 18 Monate an ihre neue Kasse gebunden.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die alte Kasse die Beiträge erhöht. Mitglieder können auch dann mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zu einer anderen Krankenkasse wechseln, wenn diese noch keine 18 Monate dort versichert gewesen sind.

Die Kündigung aufgrund eines Arbeitgeberwechsels gibt es nicht mehr. Somit müssen auch hier die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Kündigung sollte immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

Ein Vergleich der unterschiedlichen Krankenkassen lohnt sich immer. Unter Umständen kann der Versicherte nach einem Vergleich einige Hundert Euro im Jahr sparen.

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