Mietkaution Rückzahlung
Einige Vermieter verlangen bei Einzug des Mieters, bzw. bei der Unterzeichnung
des Mietvertrages eine Kaution. Diese ist im Grunde eine Sicherheitsleistung die
an den Vermieter gezahlt wird, um diesen abzusichern falls der Mieter einmal mit
seiner Mietzahlung in Verzug gerät.
Beachten sollte man grundsätzlich, dass bei Wohnungen die
öffentlich gefördert werden, andere Regelungen gelten. Der Vermieter darf eine
Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten verlangen. Wenn der Mieter den
Betrag nicht in einer Summe zahlen kann, ist er dazu berechtigt, den Betrag
in drei Monatsraten abzuzahlen.
Der Vermieter muss die gezahlten Kautionen unabhängig von seinem Vermögen auf
einem getrennten Konto aufbewahren. Meist eröffnen Vermieter dafür extra ein so
genanntes "Kautionskonto". Während der Mietdauer liegt das Geld in der Regel auf
dem Konto fest. Somit ist ein Zugang zu dem Geld nur in wenigen und dringenden
Fällen möglich.
Der Mieter kann die Rückzahlung der Kaution erst dann verlangen, wenn das
Mietverhältnis beendet wird. Erst zu diesem Zeitpunkt hat er einen Anspruch darauf, dass ihm die
Kaution zuzüglich aller Zinsen und Zinseszinsen ausgezahlt wird.
Der Mieter muss
dem Vermieter zur Rückzahlung genug Zeit gewähren, in der Regel gelten Zeiten
von 3 bis 6 Monaten. Diese Frist soll dem Vermieter die Möglichkeit geben, eventuelle
Gegenansprüche zu prüfen.
Das heißt, dass er dem
Mieter zum Beispiel die Kaution
kürzen kann wenn in der Wohnung absichtlich Schäden verursacht worden sind, oder
falls noch Beträge für die Nebenkostenabrechnung offen sind. Der Vermieter darf
dann nur den Betrag von der Kaution abziehen, die Kaution aber auf keinen Fall
komplett behalten.
Wer mit der Rückzahlung der Mietkaution und seinem Vermieter Probleme hat, sollte
sich auf jeden Fall an einen Mieterverein wenden.
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