Mietkaution Rückzahlung

Einige Vermieter verlangen bei Einzug des Mieters, bzw. bei der Unterzeichnung des Mietvertrages eine Kaution. Diese ist im Grunde eine Sicherheitsleistung die an den Vermieter gezahlt wird, um diesen abzusichern falls der Mieter einmal mit seiner Mietzahlung in Verzug gerät.

Beachten sollte man grundsätzlich, dass bei Wohnungen die öffentlich gefördert werden, andere Regelungen gelten. Der Vermieter darf eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten verlangen. Wenn der Mieter den Betrag nicht in einer Summe zahlen kann, ist er dazu berechtigt, den Betrag in drei Monatsraten abzuzahlen.

Der Vermieter muss die gezahlten Kautionen unabhängig von seinem Vermögen auf einem getrennten Konto aufbewahren. Meist eröffnen Vermieter dafür extra ein so genanntes "Kautionskonto". Während der Mietdauer liegt das Geld in der Regel auf dem Konto fest. Somit ist ein Zugang zu dem Geld nur in wenigen und dringenden Fällen möglich.

Der Mieter kann die Rückzahlung der Kaution erst dann verlangen, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Erst zu diesem Zeitpunkt hat er einen Anspruch darauf, dass ihm die Kaution zuzüglich aller Zinsen und Zinseszinsen ausgezahlt wird.

Der Mieter muss dem Vermieter zur Rückzahlung genug Zeit gewähren, in der Regel gelten Zeiten von 3 bis 6 Monaten. Diese Frist soll dem Vermieter die Möglichkeit geben, eventuelle Gegenansprüche zu prüfen.

Das heißt, dass er dem Mieter zum Beispiel die Kaution kürzen kann wenn in der Wohnung absichtlich Schäden verursacht worden sind, oder falls noch Beträge für die Nebenkostenabrechnung offen sind. Der Vermieter darf dann nur den Betrag von der Kaution abziehen, die Kaution aber auf keinen Fall komplett behalten.

Wer mit der Rückzahlung der Mietkaution und seinem Vermieter Probleme hat, sollte sich auf jeden Fall an einen Mieterverein wenden.

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