Lohnsteuerklassen Vergleich

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Nach diesen Lohnsteuerklassen richtet sich, was der Arbeitnehmer an Lohnsteuerabgaben zu entrichten hat. Diese können also – je nach Steuerklasse – unterschiedlich hoch ausfallen.

Eingetragen werden diese Lohnsteuerklassen auf der so genannten Lohnsteuerkarte. Dort findet man auch noch Angaben, wie allgemeine Daten der Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Ebenfalls wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, ob es einen Kirchensteuerabzug gibt oder nicht, d. h. wenn jemand einer Konfession angehört, ist dieser in Deutschland automatisch dazu verpflichtet, die Kirchensteuer zu entrichten.

Die Lohnsteuerklasse I wird allen Menschen zugeteilt, die ledig, verwitwet oder geschieden sind. Ebenfalls werden hier alle eingetragen, die sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden. Menschen, deren Partner im Ausland leben, werden ebenfalls in die Steuerklasse I eingestuft.

In die Lohnsteuerklasse II werden alle Menschen eingegliedert, die allein erziehend sind.

In der Lohnsteuerklasse III sind Verheiratete eingetragen, bei denen ein Ehepartner nicht arbeitstätig ist. Ebenso werden hier alle eingetragen, deren Partner selbstständig ist. Auch verwitwete Menschen werden im auf den Tod des Partners folgenden Kalenderjahr in dieser Steuerklasse eingetragen, sofern bis zum Tod des einen Ehepartners beide Partner verpflichtet waren, die Einkommenssteuer zu zahlen.

In die Steuerklasse IV werden alle diejenigen eingetragen, die verheiratet sind. Hierbei ist zu beachten, dass beide Ehepartner völlig uneingeschränkt zur Abgabe der Einkommenssteuer verpflichtet sind. Ist einer der Ehepartner bereits in der Steuerklasse V eingetragen, so findet die Steuerklasse IV keine Anwendung.

Die Steuerklasse V können generell nur verheiratete Menschen bekommen. Dies geht allerdings nur, sofern nicht beide Ehepartner in die Steuerklasse IV fallen. Beide Ehepartner müssen sich darüber einigen, dass, wenn einer in die Steuerklasse V wechseln will, der andere automatisch in die Steuerklasse III eingetragen wird.

Die Steuerklasse VI findet ausschließlich dann ihre Anwendung, wenn dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vorliegt oder wenn der Arbeitnehmer eine zweite Steuerkarte benötigt, weil er beispielsweise einen weiteren Job annimmt.

URL des Artikels: http://eurogrube.de/geld-und-finanzen/lohnsteuerklassen-vergleich.htm