IGEL Leistungen

Als Igel-Leistungen werden Gesundheitsleistungen bezeichnet, die bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht in deren Leistungskatalog aufgenommen sind. Möchte der Patient somit eine weitergehende Behandlung über die Leistungen der Krankenkasse hinaus, muss er diese in der Regel selber bezahlen.

Wünscht der Patient eine Untersuchung, ohne dass der Verdacht auf eine Krankheit besteht, bezeichnet man diese als eine so genannte "Igel-Leistung". Krankenkassen übernehmen diese Untersuchungen, wenn ein Krankheitsverdacht besteht.

Je nach Kasse sind die Untersuchungen unterschiedlich. Dazu gehören kann zum Beispiel eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, das Langzeit-Elektrokardiogramm (EKG) oder eine Augeninnendruckmessung.

Für Patienten die eine Igel-Leistung in Anspruch nehmen wollen, empfiehlt es sich vorher mit einem Arzt zu sprechen, und einen unabhängigen Experten der zuständigen Krankenkasse zu befragen.

Bietet der Arzt eine individuelle Gesundheitsleistung an, sollte man sich erst einmal Bedenkzeit erbeten und sich von einer Verbraucherzentrale oder einem unabhängigen Experten beraten lassen.

Auch die zuständige Krankenkasse hilft meist weiter und berät den Patienten über das weitere Vorgehen, und ob die Leistung vielleicht doch in einigen Fällen von der Kasse übernommen wird.

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