Elterngeld Berechnung

Die Berechnung des neuen Elterngeldes ist nicht einfach, was nicht zuletzt daran liegt, dass sich diese nach unterschiedlichen Kriterien richtet. Nach dem neuen Gesetz wird das neue Elterngeld in der Regel in Höhe von 67% des letzten Nettogehaltes berechnet, was in den letzten 12 Monaten angefallen ist.

Dabei gilt jedoch ein Höchstbetrag von 1.800 Euro im Monat. Für Personen die in den letzten Monaten dabei unter 1.000 Euro verdient haben, erhöht sich die Zahlung des Elterngeldes für 2 Euro um je 0,1 Prozentpunkt welches den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet. Arbeitet ein Elternteil nach der Geburt des Kindes - Alleinstehender - und verdient monatlich weniger wie 1.800 Euro im Monat, dann wird der Differenzbetrag dazu gezahlt.

Weiter werden für jedes Kind zusätzlich mindestens 75 Euro gezahlt wenn 2 Kinder im Haushalt leben die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder drei oder mehr Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für behinderte Kinder gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren zur Zahlung des Elterngeldes. Das Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt, auch wenn vor der Geburt kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt worden ist. Werden mehrere Kinder geboren, erhöht sich das Elterngeld was den Eltern zusteht um weitere 300 Euro für das zweite, und für jedes weitere Kind.

Die Berechnungen für das Elterngeld sind kompliziert und auch andere Einflüsse wie das Einkommen des Partners etc. werden mit einbezogen. Um eine exakte Berechnung vorzunehmen, empfehlen wir Ihnen folgende Seite:

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