Elterngeld Berechnung
Die Berechnung des neuen Elterngeldes ist nicht einfach, was nicht zuletzt daran
liegt, dass sich diese
nach unterschiedlichen Kriterien richtet. Nach dem neuen Gesetz wird das neue Elterngeld
in der Regel in Höhe von 67% des letzten Nettogehaltes berechnet, was in den
letzten 12 Monaten angefallen ist.
Dabei gilt jedoch ein Höchstbetrag von 1.800
Euro im Monat. Für Personen die in den letzten Monaten dabei unter 1.000 Euro
verdient haben, erhöht sich die Zahlung des Elterngeldes für 2 Euro um je 0,1
Prozentpunkt welches den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet. Arbeitet ein
Elternteil nach der Geburt des Kindes - Alleinstehender - und verdient monatlich
weniger wie 1.800 Euro im Monat, dann wird der Differenzbetrag dazu gezahlt.
Weiter werden für jedes Kind zusätzlich mindestens 75 Euro gezahlt wenn 2 Kinder
im Haushalt leben die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder drei
oder mehr Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für
behinderte Kinder gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren zur Zahlung des
Elterngeldes. Das Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt, auch
wenn vor der Geburt kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt worden
ist. Werden mehrere
Kinder geboren, erhöht sich das Elterngeld was den
Eltern zusteht um weitere 300 Euro für das zweite, und für jedes weitere Kind.
Die Berechnungen für das Elterngeld sind kompliziert und auch andere Einflüsse
wie das Einkommen des Partners etc. werden mit einbezogen. Um eine exakte
Berechnung vorzunehmen, empfehlen wir Ihnen folgende Seite:
URL des Artikels: http://eurogrube.de/geld-und-finanzen/elterngeld-berechnung.htm