Ehevertrag Beispiel

Trotz all der Romantik die man als frisches Paar spürt, und all der Treue die man sich schwört, zeigen die Statistiken ein anderes Bild: Jede Dritte Ehe scheitert in Deutschland. Immer mehr Paare machen sich deshalb jetzt schon frühzeitig Gedanken über einen Ehevertrag, der im Notfall zumindest Klarheit über die finanziellen Verhältnisse schafft.

Für Paare die keinen Ehevertrag abschließen, sieht das Gesetz Standardregelungen vor,  die dann gelten wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die meisten wissen jedoch überhaupt nicht, welche rechtlichen Folgen eine Ehe bis ans Lebensende haben kann. Die heute existierenden rechtlichen Grundlagen gehen immer noch von einem Standardfall aus, indem die Ehepartner aus der gleichen kulturellen und sozialen Schicht stammen. Beide sind jung, wobei die Ehefrau den Haushalt führt und die Kinder groß zieht. Der Mann hingegen sorgt für den Lebensunterhalt der Familie. Ist dies in einer Ehe nicht der Fall, sollte man erst recht überlegen einen Ehevertrag abzuschließen, indem unterschiedliche Regelungen getroffen werden.

Vor allem bei Ehen in denen ein Partner einer anderen Kultur entstammt, sollte man über einen Ehevertrag nachdenken. Grundsätzlich sieht das normale Recht bei einer Scheidung einen Versorgungsausgleich vor. Das heißt, die Frau hat einen Anspruch auf die Renteneinkünfte ihres Mannes. Diese werden dann angerechnet, auch wenn die Frau zurück in ihr Heimatland geht und die Zahlung nicht erhält. Die Rente des Mannes wird trotzdem geschmälert wenn keine gesonderte Regelung in Form eines Ehevertrages vorliegt.

Bei einer Scheidung kann es außerdem möglich sein, das ausländisches Recht anzuwenden ist. Das heißt unter Umständen steht der ausländischen Frau ein größeres Vermögen zu wie nach deutschem Recht. Wer diese Regelung nicht akzeptieren will, sollte dies durch eine Rechtswahl in dem Ehevertrag festhalten und festlegen ,dass die Scheidung nach deutschem Recht zu erfolgen hat.

Ohne einen individuell geschlossenen Ehevertrag gelten die deutschen Gesetze für das Ehe- und Scheidungsfolgenrecht. Darin eingeschlossen sind zum Beispiel die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, die Verpflichtung zu gegenseitigem Unterhalt in der ehelichen Gemeinschaft und im Falle des Getrenntlebens, die Verpflichtung zu einem gegenseitigen Unterhalt nach der Scheidung, der Versorgungsausgleich - Ausgleich der Rentenanwartschaften oder anderer Altersvorsorge - und der Güterstand der Zugewinngemeinschatz und des Zugewinnausgleichs beim Ende des Güterstandes.

Für den individuellen Ehevertrag kann zum Beispiel geregelt werden, dass anstatt der Zugewinngemeinschaft eine Gütertrennung vereinbart wird. wobei die Ehepartner sich dabei wie zwei fremde Personen gegenüberstehen und ein Zugewinnausgleich nicht statt findet.

Der Versorgungsausgleich kann ebenfalls ausgeschlossen werden, oder beide Partner treffen eine individuelle Vereinbarung für die Altersvorsorge. Bei dieser Vereinbarung wird der Ausschluss des Versorgungsausgleiches jedoch unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung ein Scheidungsantrag gestellt wird. Bei dem Unterhaltsanspruch nach der Scheidung kann dieser entweder komplett ausgeschlossen oder individuell geregelt werden. Während der Ehe besteht keine Möglichkeit die Unterhaltsverpflichtung auszuschließen.

Paare die einen Ehevertrag schließen wollen, müssen diesen bei einem Notar beurkunden lassen der dafür eine Beurkundungsgebühr verlangt. Wie teuer der Ehevertrag wird richtet sich dabei nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Verlobten und nach deren Alter. Grundsätzlich empfiehlt es sich vor der Beurkundung einen Rechtsanwalt um Rat zu bitten der die Paare in den einzelnen Fragen gut beraten kann.

URL des Artikels: http://eurogrube.de/geld-und-finanzen/ehevertrag-beispiel.htm