Handy defekt
Unter einem technischen Defekt versteht man eine Fehlfunktion von technischen
Geräten. Der gewünschte Mechanismus des Gerätes wird hierbei unterbrochen und
das Gerät wird zumeist unbrauchbar.
Ein Handy ist ein technisches Gerät und obliegt daher Verschließ und Defekten.
Sofern der Besitzer des Handys den Defekt des Gerätes nicht absichtlich oder
fahrlässig herbeigeführt hat, hat dieser innerhalb der Garantiezeit - die meist
24 Monate beträgt - einen Garantieanspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz
des Gerätes.
Ein Beispiel:
Der Lautsprecher des Handys klingt verzerrt. Das Handy ist seit sechs
Monaten im Besitz des Kunden. Die Garantiezeit beträgt laut Kaufvertrag 24
Monate. Nun hat der Kunde die Möglichkeit, das Gerät in einen Handyshop seiner
Wahl zu bringen.
Vor Ort wird das Handy an den Hersteller eingeschickt. Nach
wenigen Tagen erhält der Kunde Nachricht, ob das Gerät repariert worden ist und
zur Abholung bereitliegt oder ob er laut Garantie einen gleichwertigen Ersatz
erhält. Hierbei entstehen dem Kunden keinerlei Kosten.
Sofern der Kunde den Defekt des Lautsprechers jedoch fahrlässig herbeigeführt
hat (beispielsweise durch das Verschütten und ein Eindringen einer Flüssigkeit
in das Gehäuse des Gerätes) kann ihm der Ersatz - respektive kostenlose
Reparaturanspruch - verwehrt bleiben. Der Fehler liegt in diesem Fall nicht beim Hersteller
des Gerätes, sondern beim Benutzer.
Weitere typische Defekte, die bei einem Mobiltelefon auftreten können, reichen
von einem defekten
Akku, durch den das Handy seine Energieversorgung erhält,
über einen defekten Klapp- respektive Schiebemechanismus bei aufklappbaren
Handys der neuen Generation bis hin zu Störungen des Displays (damit ist der
Anzeigebildschirm eines Mobilfunktelefons gemeint).
Versagt das Handy nach Ablauf der Garantiezeit seinen Dienst, bleibt dem Kunden
nur mehr die Option das Handy auf eigene Kosten vom Fachmann reparieren zu
lassen oder sich ein Neugerät anzuschaffen.
Da man als Kunde nach (Neu-)Abschluss
eines Mobilfunkvertrages eines selbst gewählten Anbieters jedoch zumeist ein
kostenloses Neugerät erhält, lohnt sich eine Reparatur außerhalb der
Garantiezeit für die meisten Mobilfunkbesitzer kaum.
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