Handy defekt

Unter einem technischen Defekt versteht man eine Fehlfunktion von technischen Geräten. Der gewünschte Mechanismus des Gerätes wird hierbei unterbrochen und das Gerät wird zumeist unbrauchbar.

Ein Handy ist ein technisches Gerät und obliegt daher Verschließ und Defekten. Sofern der Besitzer des Handys den Defekt des Gerätes nicht absichtlich oder fahrlässig herbeigeführt hat, hat dieser innerhalb der Garantiezeit - die meist 24 Monate beträgt - einen Garantieanspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz des Gerätes.

Ein Beispiel:

Der Lautsprecher des Handys klingt verzerrt. Das Handy ist seit sechs Monaten im Besitz des Kunden. Die Garantiezeit beträgt laut Kaufvertrag 24 Monate. Nun hat der Kunde die Möglichkeit, das Gerät in einen Handyshop seiner Wahl zu bringen.

Vor Ort wird das Handy an den Hersteller eingeschickt. Nach wenigen Tagen erhält der Kunde Nachricht, ob das Gerät repariert worden ist und zur Abholung bereitliegt oder ob er laut Garantie einen gleichwertigen Ersatz erhält. Hierbei entstehen dem Kunden keinerlei Kosten.

Sofern der Kunde den Defekt des Lautsprechers jedoch fahrlässig herbeigeführt hat (beispielsweise durch das Verschütten und ein Eindringen einer Flüssigkeit in das Gehäuse des Gerätes) kann ihm der Ersatz - respektive kostenlose Reparaturanspruch - verwehrt bleiben. Der Fehler liegt in diesem Fall nicht beim Hersteller des Gerätes, sondern beim Benutzer.

Weitere typische Defekte, die bei einem Mobiltelefon auftreten können, reichen von einem defekten Akku, durch den das Handy seine Energieversorgung erhält, über einen defekten Klapp- respektive Schiebemechanismus bei aufklappbaren Handys der neuen Generation bis hin zu Störungen des Displays (damit ist der Anzeigebildschirm eines Mobilfunktelefons gemeint).

Versagt das Handy nach Ablauf der Garantiezeit seinen Dienst, bleibt dem Kunden nur mehr die Option das Handy auf eigene Kosten vom Fachmann reparieren zu lassen oder sich ein Neugerät anzuschaffen.

Da man als Kunde nach (Neu-)Abschluss eines Mobilfunkvertrages eines selbst gewählten Anbieters jedoch zumeist ein kostenloses Neugerät erhält, lohnt sich eine Reparatur außerhalb der Garantiezeit für die meisten Mobilfunkbesitzer kaum.

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