Ehe annulieren

Man heiratet aus Liebe und schwebt auf Wolke Sieben - aber bleibt das immer so? Nicht umsonst gibt die Möglichkeit, sich scheiden zu lassen, wenn beide Partner oder ein Partner meinen, dass sie ihr Leben nicht weiter gemeinsam verbringen wollen.

Weiterhin gibt es aber auch die Möglichkeit, eine Ehe für unwirksam erklären zu lassen, dies kann in schwerwiegenden Fällen getätigt werden.

Die Ehe wird dabei ohne Nachwirkungen gerichtlich beendet. Gründe für eine solche Annullierung wären zum Beispiel, wenn Betrug, Gewalt oder Heiratsschwindel vorliegen. § 1314 des BGB zeigt zum Beispiel auf, dass Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit ein Grund ist, dass die Ehe annulliert werden kann.

Dahingegen ist es kein Grund, wenn die Vermögensverhältnisse falsch dargestellt wurden. Wenn sich der Partner über eine Eigenschaft des Ehepartners nicht im Klaren war, wenn der Partner zum Beispiel verschwiegen hat, dass er eine erbliche Krankheit hat, oder das sie Prostituierte ist, dann kann die Ehe annulliert werden.

Es gibt keine Frist ab Eheschließung innerhalb der es möglich ist, die Ehe annullieren zu lassen. Die Zeit spielt somit keine Rolle, denn es kommt immer auf die Gegebenheit an. Wichtig ist in jedem Fall zu wissen, das zum Beispiel Fremdgehen kein Grund ist eine Ehe annullieren lassen zu können.

Es müssen auf jeden Fall schwerwiegende seelische Vorkommnisse, also extreme Ausnahmefälle vorliegen, um diesen Schritt umsetzen zu können. Verheimlichte Vorstrafen oder uneheliche Kinder, die vor der Eheschließung nicht genannt wurden können weitere Gründe für eine Annullierung einer Ehe sein. In jedem Fall muss ein Antrag auf Annullierung gestellt werden.

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