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Rechtsanwalt Gebühren
Sie haben einen Streitfall, den Sie einfach nicht auf sich bewenden lassen können; und eine außergerichtliche Einigung ist nicht mehr möglich? Dann gibt es nur noch eines: in den sauren Apfel beißen und sich einen Anwalt nehmen.
Keine schöne Vorstellung, denn Anwälte sind teuer und ihre Honorarfestsetzungen erscheinen allzu oft nebulös.
Dennoch gibt es durchaus Richtlinien, die einem helfen, den Überblick zu behalten.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie als Unternehmer einen Rat von einem Anwalt benötigen, können sie das Honorar frei verhandeln. In der Regel liegen die Stundensätze, die ein Anwalt veranschlagt, zwischen 200 und 350 Euro.
Scheuen Sie sich nicht davor, mit harten Bandagen zu verhandeln. Es ist ihr gutes Recht und führt öfter zum Erfolg, als sie denken!
Wenden sie sich aber als privater Verbraucher an einen Anwalt ihrer Wahl, dann berechnet sich dessen Honorar nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Diese Abrechnungsart eines Honorars mit Festlegung einer bestimmten Gebühr und Multiplikation mit einem individuellen Faktor ist recht kompliziert.
Hier empfiehlt es sich, vom Anwalt bereits im Vorgespräch die Honorarabrechnung erläutern zu lassen. Eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebührensätzen ist dann von Vorteil, wenn der Aufwand einer Angelegenheit im speziellen Fall nicht vorhersehbar ist. Aufgrund der festgesetzten Gebührenstruktur, lässt sich so besser der Überblick behalten.
Letztlich kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dieses hat den enormen Vorteil, dass von Anfang an Klarheit auf beiden Seiten herrscht. Ein Pauschalhonorar kann aber natürlich nur dann vereinbart werden, wenn Dauer und Aufwand realistisch abschätzbar sind.
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