Deprecated: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in /www/htdocs/w00a5ee3/class/c_datenbank.php on line 85
Mietminderung bei Wohnungsmängeln
Wohnungsmängel berechtigen den Mieter die Miete zu
kürzen. Je nach Ausmaß der Wohnwertbeeinträchtigung bis
zu 100 Prozent. Nach dem Gesetz ist die Miete sogar
automatisch gemindert, solange der Mangel vorliegt.
Wann darf gemindert werden ?
Immer dann, wenn die Wohnung nicht mehr im
ordnungsgemäßen Zustand ist, wenn technische Anlagen in
der Wohnung oder im Haus nicht funktionieren, sind das
Wohnungsmängel. Zum Beispiel: Undichte Fenster,
Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelflecken, defekte
Heizung, Ausfall der Warmwasserversorgung oder
verstopfte Abflüsse. Auch Lärmbelästigungen im Haus, aus
der Nachbarschaft oder Lärm aus einer Diskothek bzw.
Schmutz und Krach von einer benachbarten Baustelle
können Mängel sein. Keine Rolle spielt es, ob der
Vermieter den Mangel verschuldet oder verursacht hat.
Wann nicht?
Die Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter
den Mangel selbst verursacht hat, der Mangel nur zu
einer unerheblichen Beeinträchtigung führt oder der
Mangel schon bei Abschluss des Mietvertrages vorlag.
Wie wird gemindert?
Der Vermieter muss sofort und am besten schriftlich über
die Wohnungsmängel informiert werden. Dann kann die
Miete gemindert werden. Sie muss beim Vermieter nicht
beantragt oder angemeldet werden. Ist die Überweisung
einer gekürzten Miete am Monatsende nicht möglich, weil
die Miete am Monatsanfang gezahlt wird, muss der Mieter
im nachfolgenden Monat die Miete kürzen.
Wie viel darf gemindert
werden?
Entscheidend ist das Ausmaß der
Wohnwertbeeinträchtigung. Je stärker sich die Mängel
auswirken, desto mehr darf die Miete gekürzt werden.
Berücksichtigt werden muss auch, ob die ganze Wohnung
oder nur einzelne Räume mangelhaft sind und wie lange
die Wohnwertbeeinträchtigung andauert.
Mietminderung |
Mietersparnis |
|
5 % |
|
10 % |
|
15 % |
|
20 % |
|
25 % |
|
30 % |
|
35 % |
|
50 % |
|
80 % |
|
100 % |