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Dauerauftrag bei der Bank
Ein Dauerauftrag erleichtert das Begleichen von wiederkehrenden Zahlungen. Wer regelmäßig Überweisungen in gleicher Höhe zu tätigen hat, kann sich viel Arbeit ersparen, wenn er bei seiner Bank einen Dauerauftrag einrichtet. Bei Daueraufträgen ist die Bank dafür verantwortlich, dass die Überweisungen pünktlich vorgenommen werden, und der Bankkunde braucht nur noch regelmäßig seine Kontoauszüge zu überprüfen.
Bei einem Dauerauftrag erteilt man seiner Bank den Auftrag,
periodisch wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen vom eigenen Konto
abzubuchen und dem Konto des Zahlungsempfängers
gutzuschreiben.
Voraussetzung dafür ist ein Girokonto, da Tages- oder
Festgeldkonten für den Zahlungsverkehr nicht genutzt werden
können.
Ein paar Beispiele für regelmäßig
anfallende Rechnungen, die man mit der Erteilung eines Dauerauftrags
begleichen kann sind unter anderem die monatliche Miete,
Vereinsgebühren, Flatrategebühren für
Telefon, Handy und Computer, die GEZ und Beiträge für
Lebensversicherungen und Vermögenswirksame Leistungen.
Auch Abschlagszahlungen für Heizung, Strom und Wasser, so wie
Abo- und Leasinggebühren kann man mit Daueraufträgen
bezahlen. Um das pünktliche Bezahlen all dieser Rechnungen
braucht man sich dann nicht mehr zu kümmern. Hat man einmal
die Daueraufträge eingerichtet, haftet die Bank
dafür, dass die korrekten Beträge fristgerecht
überwiesen werden.
Durch einen Dauerauftrag spart man sich und der Bank viel
Verwaltungsarbeit. Für den Kunden entfällt die
Aufgabe, jedes Mal neue Überweisungsträger
auszufüllen, und die Bank kann dank modernster EDV solche
Daueraufträge automatisieren. Allerdings sind
Daueraufträge im Gegensatz zu Einzugsermächtigungen
nicht kostenlos; der Kunde muss für diesen Service
Gebühren zahlen.
Dass viele Leute trotzdem die Daueraufträge den
Einzugsermächtigungen vorziehen, liegt daran, dass es nicht
selten vorkommt, dass der Gläubiger, dem eine
Einzugsermächtigung vorliegt, höhere als die
vereinbarten Beträge abbuchen lässt, oder dass er
auch einmal eine doppelte Abbuchung vornimmt. Es erfordert oft viel
Zeit und viele Telefonate, bis diese Fehler erkannt und
rückgängig gemacht werden. Der Bankkunde muss bei
erteilten Einzugsermächtigungen noch penibler als sonst seine
Kontoauszüge auf unerlaubte Abbuchungen hin
überprüfen.
Da man Daueraufträge nur dann erteilen kann, wenn Beträge in gleicher Höhe an immer denselben Empfänger zu zahlen sind, muss man es seiner Bank sofort mitteilen, wenn es bezüglich der Höhe der Beträge, des Rhythmus der zu leistenden Zahlungen oder der Bankverbindung des Empfängers irgendwelche Änderungen gibt.
Ein Dauerauftrag gilt so lange, bis man ihn kündigt. Tritt man zum Beispiel aus einem Verein aus oder wechselt seinen Telefonanbieter, darf man nicht vergessen, die entsprechenden Daueraufträge zu kündigen. Sonst überweist die Bank diese Beträge auch weiterhin. Wer von vornherein weiß, dass er seinen Dauerauftrag nur für eine bestimmte Zeit erteilen muss, kann ihn gleich zu Vertragsbeginn befristen. Dann haftet die Bank auch dafür, dass sie die Überweisungen zum vorgeschriebenen Datum einstellt.
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