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Mittagsruhe
Für die Mittagsruhe gibt es in fast jedem deutschen
Bundesland, außer Berlin und NRW, gesetzliche Vorschriften.
So dürfen hier zwischen ca. 12:00 Uhr und 15:00 Uhr keine
lärmintensiven Tätigkeiten, wie z.B. bohren als
klassisches Beispiel, ausgeübt werden. Der Grundgedanke gilt
der uneingeschränkten Mittagsruhe bzw. dem Mittagsschlaf.
Die Festlegung der Mittagsruhe wird in Mietverträgen und
ausgehängten Hausordnungen meist deutlich und detailliert
beschrieben und deren Einhaltung ist geboten, da man auch
hierfür unterschreibt. Die Regelung kann auch durch eine
kommunale Gefahrenabwehrordnung bestehen und gelten allgemein
für Privatpersonen. Bei Zuwiderhandlungen bzw.
Verstößen der Hausordnung können als
Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bestraft werden.
Die Möglichkeiten, sich entsprechend bei
Ruhestörung in der Mittagspause zu wehren, sind nicht sehr
umfangreich, aber meist wirksam. Bei Wohnungsbaugesellschaften bzw.
Genossenschaften und wenn ggf. bekannt können Beschwerden
über Lärmbelästigung in den Ruhezeiten
erfolgen. Ratsam sind sie in schriftlicher Form mit so genannten
Lärmprotokollen, sofern diese Störungen
ständig vorkommen.
In das Lärmprotokoll gehören mindestens das Datum und
die Uhrzeit der Störungen, die möglichst auch von
Zeugen wie Mitmieter oder direkte Nachbarschaft unterzeichnet wird.
Vorerst sollte man sich mit dem entsprechenden Mieter sachlich in
Verbindung setzen. Angebracht ist auch hier die Schriftform, um die
versuchte Einigung nachweisen zu können.
Ist dazu auch keine Einigung und folgende Einhaltung der
Mittagsruhezeit in Sicht, sollte sich der jeweilige Vermieter um die
Einhaltung kümmern .z.B. mit schriftlichen Ermahnungen. Auch
die Meldung beim Ordnungsamt bzw. eine Anzeige wegen
Ruhestörung ist eine Möglichkeit, der
ständigen Mittagsruhestörung ein Ende zu bereiten. Im
permanenten Störfall bleibt nur noch die Mietminderung durch
den sich gestört fühlenden Mieter oder auch die
Kündigung des unbelehrbaren Störenden durch den
Vermieter. Im Internet und in Mietrechtsliteratur finden sich z.B.
Listen, Tipps und Rechte zur Mietminderung.
Eine sehr hilfreiche Methode ist auch die Einschaltung eines
Mietervereins, wenn man einem angehört. Dieser regelt die
gesamte Angelegenheit zwischen den Beteiligten. So kann man auch
entspannt in die Mittagsruhe gehen.
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