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Mittagsruhe - Zeiten nach Gesetz {/literal}

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Mittagsruhe



Für die Mittagsruhe gibt es in fast jedem deutschen Bundesland, außer Berlin und NRW, gesetzliche Vorschriften. So dürfen hier zwischen ca. 12:00 Uhr und 15:00 Uhr keine lärmintensiven Tätigkeiten, wie z.B. bohren als klassisches Beispiel, ausgeübt werden. Der Grundgedanke gilt der uneingeschränkten Mittagsruhe bzw. dem Mittagsschlaf.

Die Festlegung der Mittagsruhe wird in Mietverträgen und ausgehängten Hausordnungen meist deutlich und detailliert beschrieben und deren Einhaltung ist geboten, da man auch hierfür unterschreibt. Die Regelung kann auch durch eine kommunale Gefahrenabwehrordnung bestehen und gelten allgemein für Privatpersonen. Bei Zuwiderhandlungen bzw. Verstößen der Hausordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bestraft werden.

Die Möglichkeiten, sich entsprechend bei Ruhestörung in der Mittagspause zu wehren, sind nicht sehr umfangreich, aber meist wirksam. Bei Wohnungsbaugesellschaften bzw. Genossenschaften und wenn ggf. bekannt können Beschwerden über Lärmbelästigung in den Ruhezeiten erfolgen. Ratsam sind sie in schriftlicher Form mit so genannten Lärmprotokollen, sofern diese Störungen ständig vorkommen.

In das Lärmprotokoll gehören mindestens das Datum und die Uhrzeit der Störungen, die möglichst auch von Zeugen wie Mitmieter oder direkte Nachbarschaft unterzeichnet wird. Vorerst sollte man sich mit dem entsprechenden Mieter sachlich in Verbindung setzen. Angebracht ist auch hier die Schriftform, um die versuchte Einigung nachweisen zu können.

Ist dazu auch keine Einigung und folgende Einhaltung der Mittagsruhezeit in Sicht, sollte sich der jeweilige Vermieter um die Einhaltung kümmern .z.B. mit schriftlichen Ermahnungen. Auch die Meldung beim Ordnungsamt bzw. eine Anzeige wegen Ruhestörung ist eine Möglichkeit, der ständigen Mittagsruhestörung ein Ende zu bereiten. Im permanenten Störfall bleibt nur noch die Mietminderung durch den sich gestört fühlenden Mieter oder auch die Kündigung des unbelehrbaren Störenden durch den Vermieter. Im Internet und in Mietrechtsliteratur finden sich z.B. Listen, Tipps und Rechte zur Mietminderung.

Eine sehr hilfreiche Methode ist auch die Einschaltung eines Mietervereins, wenn man einem angehört. Dieser regelt die gesamte Angelegenheit zwischen den Beteiligten. So kann man auch entspannt in die Mittagsruhe gehen.




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