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Kilometergeld
Unter Kilometergeld versteht man den Betrag, der vom Chef, vom Staat
oder vom Arbeitsamt bezahlt wird, um die Kosten für eine
Autofahrt zu erstatten.
Grundsätzlich steht Kilometergeld daher jedem Menschen zu, der
zu dieser Fahrt verpflichtet war. Die Höhe des Kilometergeldes
kann jedoch stark variieren und richtet sich auch nach der Vereinbarung
zwischen Fahrer und Auftraggeber.
Der Staat beispielsweise bezahlt seinen Steuerzahlern, sofern diese als
Arbeitnehmer beschäftigt sind, Kilometergeld für die
Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle. Dieses Kilometergeld wird
auch Pendlerpauschale bezeichnet, die seit 2007 nur noch ab dem 21.
Kilometer bezahlt wird. Gezahlt werden derzeit 0,30 Euro pro gefahrenen
Kilometer, allerdings nur für die einfache Strecke.
Auch viele Arbeitgeber orientieren sich an dieser
Größe und gewähren ihren Arbeitnehmern
für beruflich unabdingbare Fahrten Kilometergeld in
Höhe von 0,30 Euro. Dieses Kilometergeld wird in den meisten
Firmen jedoch bereits ab dem ersten Kilometer gezahlt, zudem erfolgt
die Zahlung für den Hin- sowie den Rückweg. Als
beruflich notwendige Fahrten gehören hierbei beispielsweise
der Besuch von Kunden, die Teilnahme an einem Seminar oder die Fahrt zu
weiter entfernt liegenden Filialen des Unternehmens in dem man
arbeitet.
Nach der Beendigung der Dienstreise kann der Arbeitnehmer
anschließend einen Antrag auf Kilometergeld stellen.
Größere Firmen haben hierfür in ihren
Intranets bereits Formulare hinterlegt, die nur noch
ausgefüllt und vom Vorgesetzten unterschrieben werden
müssen. Vielfach kann über diese Formulare auch das
Verpflegungsgeld, sowie andere Auslagen (Parkgebühren)
abgerechnet werden. In kleineren Firmen ist es allerdings schwieriger,
das Fahrgeld zu beantragen, oftmals reicht hier aber bereits der
mündliche Auftrag.
In größeren Firmen und Konzernen ist das
Kilometergeld zudem meist in den Betriebsvereinbarungen fest verankert.
Im Gegensatz dazu haben Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen meist die
Möglichkeit, die Höhe des Fahrgeldes mit dem Chef zu
verhandeln. Gerade jetzt, in Zeiten steigender Benzinpreise,
kann dies sehr hilfreich sein. Auf diese Weise ist es möglich,
die Spritkosten sowie den Verschleiß des Wagens ersetzt zu
bekommen. Allerdings: Der Chef ist grundsätzlich nicht
verpflichtet, Kilometergeld zu bezahlen, es handelt sich hierbei somit
um reine Kulanz.
Ebenso wie in den größeren Konzernen, ist auch das
Kilometergeld beim Staat festgeschrieben. Bürger, die vor
Gericht als Zeuge geladen werden, haben wie Arbeitnehmer Anspruch auf
Kilometergeld, welches die Benzinkosten sowie den Verschleiß
des Wagens ersetzen. Hier können allerdings nur 25 Cent pro
Kilometer angerechnet werden.
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