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Ferienhaus kaufen - billige Ferienhäuser zum Verkauf, Haus günstig im Ausland kaufen {/literal}

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Ferienhaus kaufen



Man schätzt, dass über eine halbe Million Deutscher Staatsbürger im Ausland eine Immobilie besitzen. Noch immer am beliebtesten scheint Spanien zu sein, und genauer zu sein, auf den Kanarischen Inseln, auf Mallorca und an der Costa del Sol. Eine steigende Nachfrage gibt es aber auch in Italien und in Frankreich, hier vor allem im Elsass durch die direkte Nähe der Grenze. Gefragt sind aber auch Österreich und die Schweiz, wobei die dortige Bürokratie schon so manchen potentiellen Käufer hat scheitern lassen.

In Spanien, wo die Nachfrage nach Immobilien am Größten ist, ist leider auch die Gefahr, dass man um sein Geld gebracht wird, am Größten. Deshalb sollte man gerade hier besonders vorsichtig sein, den es ist keine Seltenheit, dass selbst ernannte Makler Grundstücke ohne Baugenehmigung verkaufen, Abrisshäuser zu Wucherpreisen, aber auch Hypotheken, die keinen Pfifferling wert sind.

Möglich ist dies, da vor allem in Spanien ein anderes Recht gilt als in Deutschland: Während in Deutschland ausschließlich ein notarieller Vertrag bindend ist, zählt in Spanien jede Unterschrift, und jeder Vorvertrag verpflichtet zum Kauf, von dem man nicht mehr zurücktreten kann.

Das heißt, wer einen Vertrag unterzeichnet, bindet sich fest - anders als in Deutschland. Hier bindet nur der Notarvertrag. Wer also zum Beispiel in Spanien beim ersten Besichtigungstermin einer Immobilie einen so genannten Vorvertrag unterzeichnet, verpflichtet sich zum Kauf und kann von diesem nicht mehr zurücktreten. Diese Unterschrift ist rechtlich bindender als die Unterschrift bei einem Notar.

Und noch etwas ist zu beachten: Vor dem Grundbucheintrag müssen alle Grundsteuern bereits bezahlt sein. Die spanischen Finanzämter teilen den deutschen umgehend mit, wer sich eine Immobilie gekauft hat.

Deshalb beachten: Nur kaufen, was man auch gesehen hat und dabei schon prüfen, ob es bauliche Mängel gibt. Niemals vor dem Notartermin Gelder an die Makler bezahlen.

Und das Wichtigste: Unbedingt einen Grundbuchauszug verlangen, denn nicht jeder Verkäufer ist auch der Besitzer. Ein Rechtsanwalt des Vertrauens ist eigentlich unverzichtbar.


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