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Inkasso Dienst - Definition der Inkasso Büros {/literal}

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Inkasso Dienst



Lohnt es sich für ein Unternehmen oder für eine Privatperson einen Inkasso-Dienst zu beauftragen? Pauschal kann man die Frage nicht beantworten, denn zu viele Kleinigkeiten hängen davon ab. Genau wie bei der Übergabe an einen Anwalt hängt die Entscheidung davon ab, wie lange man den Kunden schon kennt und ob man gleich solche drastischen Maßnahmen ergreifen will.

Was man unbedingt vermeiden sollte, ist den Schuldner mehrere Male anzumahnen und rechtliche Schritte anzudrohen, diese dann aber nicht einzuleiten. Das macht den Gläubiger unglaubwürdig. Man sollte sich grundsätzlich bewusst sein, dass derjenige der eine Leistung erbracht und diese termingerecht ausgeführt hat, auch einen Anspruch auf eine direkte Bezahlung hat.

Da in der Branche der Inkasso-Büros einige schwarze Schafe unterwegs sind, sollte man darauf achten, dass das jeweilige Inkassounternehmen legal arbeitet. Die Tätigkeit der Inkasso-Büros steht in Deutschland unter Erlaubniszwang. Somit sind nur Inkassounternehmen zugelassen, die über eine behördliche Erlaubnis verfügen.

Grundsätzlich hat man zwei Möglichkeiten ein Inkasso-Dienst zu beauftragen:

Zunächst besteht die Möglichkeit, dass der Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, dass seine Forderungen beim Schuldner eintreiben soll. Die Handlung des Inkasso-Büros erfolgt somit aufgrund der Vollmacht des Gläubigers. Das Risiko, dass die Forderungen nicht eingetrieben werden können, ist auf Seiten des Gläubigers.

Die zweite Variante zeichnet sich dadurch aus, dass der Gläubiger seine Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft. Dieser Verkauf erfolgt in der Regel mit einem hohem Abschlag, weil das Risiko am dem Zeitpunkt des Verkaufes auf der Seite des Inkassobüros liegt. Der Inkasso-Dienst handelt also aufgrund einer Abtretungserklärung des Gläubigers.

Grundsätzlich sollte man sich überlegen, ob die Beauftragung eines Inkasso-Dienstes für die eigene Forderung sinnvoll ist, oder ob man nicht lieber auf einen Rechtsanwalt zurückgreift. Dieser kann den gleichen Weg gehen und dabei Titel beantragen und Konten sperren. Zudem ist dieser in vielen Fällen günstiger.


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