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Aus der Kirche austreten
Der Kirche laufen die Gläubigen davon - so ist immer
wieder in den Medien zu hören. In der Tat kämpfen sowohl die katholische als auch die
evangelische Glaubensgemeinschaft scheinbar machtlos gegen immer
geringer werdendes Interesse an. Außer an Festtagen wie
"Weihnachten" oder "Ostern" bleiben die Menschen den Gottesdiensten
vielerorts fern.
Viele Ärgern sich über die Weltanschauung der Kirche
und können sich immer weniger mit ihr identifizieren.
Entscheidende Punkte sind in diesem Zusammenhang insbesondere die
Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch,
Gleichberechtigung der Frau oder die Trauung homosexueller Paare. Bei
anderen steht der finanzielle Aspekt im Vordergrund und man
möchte sich einfach die Kirchensteuer sparen. Die Kirche in Deutschland kämpft zwar seit Jahren intensiv
darum, den Mitgliederschwund zu stoppen, wirklich zu gelingen scheint
es ihr aber nicht. Mittlerweile gehören nur noch etwa 60
Prozent der deutschen Bevölkerung einer der beiden
Großkirchen an. Ist der Trend zu stoppen?
Glaubensexperten sehen eine schwere Zukunft auf die beiden
Großkirchen zukommen. Hungernde Menschen auf der Einen und
Prunkbauten auf der Anderen Seite, das Wort des Papstes gegen
Verhütung und Schwangerschaftsabbruch steht der Tatsache
gegenüber, dass täglich tausende Kinder an Krankheit
und Hunger sterben.
Für viele Menschen in Deutschland ist das "Denken" der
Großkirchen schlichtweg nicht mehr
zeitgemäß und passt nicht zusammen.
Für andere ist der Glauben eine "freiwillige" Sache und
niemals an finanzielle Optionen gebunden. Deshalb hat, laut Statistik,
jeder bislang zweite Ausgetretene aus steuerlichen Gründen
gehandelt. Dennoch sollte ein Austritt sehr gut überlegt
werden, da er auch arbeitsrechtliche Folgen haben kann. Gerade
Arbeitgeber, die kirchlicher Träger sind, wie zum Beispiel die
Caritas, das Diakonische Werk oder diverse Verlagsunternehmen,
könnten dem ausgetretenen Arbeitnehmer das
Dienstverhältnis kündigen.
Auch eine kirchliche Hochzeit könnte für einen
Ausgetretenen in Gefahr sein. Ob ein Nicht-Mitglied kirchlich getraut
wird oder nicht ist regional unterschiedlich. Sollte man sich dennoch
dafür entscheiden, aus der Kirche auszutreten, reicht in der
Regel eine kurze persönliche Erklärung beim
zuständigen Standesamt. Ein schriftlicher Austritt ist dagegen
nur mit notarieller Beglaubigung möglich.
Größter Kritikpunkt ist nach wie vor die so genannte
Austrittsgebühr. Je nach Bundesland werden für einen
Kirchenaustritt bis zu 50 Euro berechnet. Auch sozial Schwache bleiben
von der Gebühr übrigens nicht verschont, was in
Deutschland bereits zu heftigen Debatten geführt hat.
Beim Thema "Wiedereintritt" kursieren in Deutschland die
unterschiedlichsten Gerüchte. Der größte
Irrglaube dürfte sein, dass ein Ausgetretener so gut wie keine
Möglichkeit mehr hat, wieder in eine der beiden
Großkirchen einzutreten. Ganz im Gegenteil. Es ist sogar
relativ einfach, auch wieder auf dem Papier sowohl der evangelischen
als auch katholischen Kirche anzugehören.
Der Grund ist ganz einfach erklärt: Beide Kirchen haben
finanzielle Probleme und sind über jeden neuen
Kirchensteuerzahler erfreut. So paradox das für viele klingen
mag. Deshalb reicht für den Wiedereintritt oftmals ein kurzes
Gespräch mit dem zuständigen Ortspfarrer.
Außerdem sind die Kirchen durch ihre eigene Regelung mehr
oder weniger gezwungen, ehemalige Mitglieder wieder aufzunehmen.
Allerdings sollte man schon eine entsprechende
Glaubensüberzeugung mitbringen.
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