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Lohnsteuer Tipps
Trotz
des vollmundig angekündigten "Mehr Netto vom Brutto" durch die
schwarz-gelbe Koalition hat sich das Steuerrecht in Deutschland nach
nun zwei Jahren dieser Regierung keineswegs vereinfacht. Dennoch gibt
es nach wie vor Möglichkeiten, auch für Angestellte die Steuerlast zu
reduzieren.
Pendlerpauschale
wird attraktiver
Im Verlauf dieser
Regierungskoalition wurde die Pendlerpauschale wieder attraktiver
gemacht: Wer einen täglichen Weg zur Arbeit von mehr als 14 Kilometer
zurücklegen muss, überschritet damit bereits die jährliche
Werbungskostenpauschale von 920 Euro. Es ist sinnvoll, dies bereits auf
der Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr eintragen zu lassen, um nicht
auf eine Steuerrückerstattung warten zu müssen, mit der es das
Finanzamt meist nicht eilig hat.
Arbeitszimmer wieder absetzbar
Auch
die in der Vergangenheit erschwerte Anrechnung eines Arbeitszimmers
wurde auf Druck der Gerichte wieder zugelassen. Hierbei muss
nachgewiesen werden, dass ein anderer Arbeitsplatz etwa für ein
Nebengewerbe oder für häusliche Arbeiten eines Lehrers nicht zur
Vergügung steht. In einem solchen Fall können bis zu 1.250
Euro im Jahr steuerlich als Ausgaben für den Arbeitsbereich geltend
gemacht werden.
Umzug
kann Geld bringen
Wenn ein Arbeitnehmer
umzieht und so den Weg zu seiner Arbeitsstelle verkürzt, kann der Umzug
steuermindernd abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich
der Weg zur Arbeit um mindestens 30 Minuten pro Strecke verkürzt. Es
können bis zu 628 Euro für Ledige oder 1.256 Euro für
Verheiratete geltend gemacht werden.
Den zweiten Wohnsitz geltend
machen
Auch wer im ersten Wohnsitz noch
bei den Eltern lebt und einen zweiten Wohnsitz in der Nähe seiner oder
ihrer Arbeitsstelle angemeldet hat, kann beide Wohnsitze steuerlich
geltend machen. Hier empfiehlt sich in der Regel das Hinzuziehen eines
Steuerberaters, da das Verfahren recht kompliziert sein kann.
Steuerliche Entlastung für
Renovierungsarbeiten
Renovierungskosten,
die in der Wohnung anfallen, können bis zu einem gewissen Punkt
steuerlich geltend gemacht werden, auch, wenn die Wohnung über kein
ausgewiesenes Arbeitszimmer verfügt. 20 Prozent der Lohn- und
Fahrtkosten können abgesetzt werden, was bis zu einem Betrag
von 6.000 Euro möglich ist. Hiermit wird es attraktiver, auf
reguläre Handwerker zuzugreifen und damit der Schwarzarbeit den Boden
zu entziehen, was nicht nur dem Wohnungsnutzer sondern der gesamten
Wirtschaft zu Gute kommt.
Ein liberales Schwerpunktthema:
Die Haushaltshilfe
Häusliches Personal
wie etwa eine Tagesmutter, ein Gärtner oder eine Haushaltshilfe
verursachen Kosten, die zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden
können. Auch hier wird einerseits die Schwarzarbeit bekämpft,
andererseits auch den sich wandelnden Bedürfnissen einer alt werdenden
Gesellschaft Rechnung getragen. Bis zu 20.000 Euro pro Jahr
können für solche externen Dienste geltend gemacht werden.
Für Eheleute interessant: Das
Faktorverfahren
Neben der steuerlichen
Einteilung in die Klassen 3 und 5 oder 4 und 4 gibt es für Eheleute
auch die Möglichkeit, vom Faktorverfahren Gebrauch zu machen. Im
Gesamteinkommen der Familie ist dies mit der Steuerklasse 3 und 5
vergleichbar. Allerdings wird das Einkommen des besser verdienenden
Partners nun höher versteuert und das des geringer Verdienenden
geringer. Dies hat für den geringer Verdienenden den Vorteil, dass er
oder sie sich einerseits in der Beziehung besser gestellt fühlen darf,
führt aber vor allem auch zu einem höheren Anspruch etwa auf
Arbeitslosengeld.
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