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Private Zahnzusatzversicherung



Die Zahnzusatzversicherung ist bedingt durch kontinuierliche Kürzungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen inzwischen nicht nur empfehlenswert, sondern fast schon unentbehrlich.

Der Vorteil einer solchen privaten Zahnzusatzversicherung liegt darin, dass teure Behandlungs- und Zahnersatzkosten mitgetragen werden. Ebenso ist es hierdurch möglich, dass zahnerhaltende Maßnahmen aus Kostengründen nicht durchgeführt werden können und somit oftmals noch sanierbare Zähne entfernt werden, weil diese Behandlung letztlich billiger ist.

Die optimale Behandlung und der Erhalt der eigenen Zähne sollte aber im Vordergrund stehen und nicht an Behandlungskosten scheitern.

Für einen Vertragsabschluss gibt es allerdings einige wichtige Aspekte, die eine gute Zahnzusatzversicherung erfüllen soll.

Eine wirklich empfehlenswerte Zahnzusatzversicherung, leistet auch und besonders dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr leistet. Hier sollte der Antragsteller unbedingt darauf achten, dass die Zahnzusatzversicherung auch bei nicht mehr völlig intakten Zähnen noch abgeschlossen werden kann.

Viele private Zusatzversicherungen setzen einen optimalen Gesundheitszustand bei Abschluss voraus, dies sollte allerdings nicht sein. Weiterhin sollte man beim Antrag beachten, dass die private Zahnzusatzversicherung grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden Kosten von Zahnbehandlungen oder Zahnersatz und -teilersatz erstattet.

Sehr kostenintensive Behandlungen wie Implantate oder Inlays müssen von der privaten Zahnzusatzversicherung erstattet werden. Auch teurere private Zusatzleistungen des Zahnarztes, z.B. umfangreiche Wurzelbehandlungen, professionelle Zahnreinigung, Parodontosebehandlungen und kieferorthopädische Behandlungen sollten von der Privaten Zahnzusatzversicherung getragen bzw. mitgetragen werden.

Wie vor allen Vertragsabschlüssen ist es hier wirklich erforderlich, Leistungen und Preise der einzelnen Anbieter gründlich zu vergleichen.


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