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Rechnung ins Ausland / Auslandsrechnung
Immer mehr Unternehmer und Selbstständige erbringen ihre
Dienstleistungen bzw. liefern ihre Waren nicht mehr nur innerhalb
Deutschlands, sondern immer häufiger befinden sich die Kunden
auch im Ausland. Dies ist vor allem bei Unternehmen der Fall, die
über das Internet agieren, denn diese Firmen sind
international erreichbar. Die Rechnung für die jeweiligen
Waren oder Dienstleistungen müssen hierbei allerdings einige
Besonderheiten aufweisen, die viele Unternehmer vor Probleme stellt.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass es bezüglich der
Versteuerung in jedem Land andere Vorschriften gibt. Wer beispielsweise
eine Dienstleistung in Österreich erbracht hat, kann die
Rechnung netto ohne Umsatzsteuer ausstellen. Da die Regelungen jedoch
sehr unterschiedlich sind, sollte vor jeder Rechnungslegung der
Steuerberater befragt werden. Auch die Industrie- und Handelskammer
kann in vielen Fällen Auskunft geben.
Die Unterschiede sind damit aber noch nicht zu Ende. Vielmehr
unterscheidet das Steuerrecht weiterhin, ob es sich in der Rechnung
über eine Dienstleistung oder eine Ware handelt.
Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob es sich bei dem
Rechnungsnehmer um einen Unternehmer oder eine Privatperson handelt.
Werden Warenlieferungen ins Ausland erbracht, wird zudem eine
Umstatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz "Ust.-ID", benötigt.
Diese wird auf Antrag des Unternehmers vom Bundeszentralamt
für Steuern erteilt. Mittlerweile ist dieser Antrag sogar
bereits online möglich. Für Dienstleistungen ist
diese Nummer allerdings nicht notwendig. Wer über eine solche
Ust.-ID verfügt, kann Rechnungen ins EU Ausland über
Warenlieferungen grundsätzlich ohne Umsatzsteuer ausstellen.
Ein Vermerk auf der Rechnung: „Umsatzsteuerfrei im Sinne des
innereuropäischen Güterverkehrs" kann hierbei nicht
schaden. Wird die Ware allerdings in die USA geliefert, ist der Ausweis
der Umsatzsteuer Pflicht.
Eine Rechnung ins Ausland sollte weiterhin wichtige Daten enthalten, um
dem Auftraggeber zu ermöglichen, die Überweisung
des Rechnungsbetrages vornehmen zu können. Hierzu
gehört als erstes die Angabe der vollständigen
Adresse. Bei der Angabe der Bankverbindung sollte man nicht allein die
deutsche Kontonummer sowie die Bankleitzahl angeben, sondern weiterhin
auch die IBAN-Nummer (die internationale Kontonummer) sowie den
BIC-Code (die internationale Bankleitzahl). Nur so ist es
möglich, dass die Rechnung aus dem Ausland auch ankommt.
Bei Zahlungen innerhalb Europas können mittlerweile die
standardisierten SEPA-Überweisungen genutzt werden, bei denen
nur geringe Kosten anfallen. Wer allerdings einen Geldbetrag aus dem
nichteuropäischen Ausland erwartet, sollte weiterhin mit
seinem Auftragnehmer klären, wer die Kosten dieser
Überweisung übernimmt. Gegebenenfalls können
diese Kosten auch auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden.
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